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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

57 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mordfall, Täter, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 18:27
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Es geht ja hier erstmal nur um einen Verdacht. Wenn der Verdacht falsch wäre und die Person unschuldig kann eine Familie dadurch auseinanderbrechen.
Genau. Oder ein Freundeskreis, das gesamte eigene soziale Umfeld.
Angenommen, es gibt einen lockeren Freundeskreis von 8-10 Familien, seit mehr als 20 Jahren. Einige sind mehr befreundet, die anderen eher bekannt. Die Kinder gingen gemeinsam in die Kinderbetreuung oder in die Schule, sind seither befreundet, die Frauen treffen sich untereinander, ein paar Männer segeln gemeinsam, Geburtstage werden gefeiert. Einer ist sogar ein Arbeitskollege.
Auf einen Mann passt nun eine Beschreibung oder! der Ort, oder! vielleicht sogar ein Beziehungsgrund, aus der Anfangszeit. Man/frau hat das im Hinterkopf, beobachtet, und ist sich nicht sicher, alles seither super. Es könnte für alles andere wie Phantombild oder Zeitpunkt Erklärungen geben, es ist eben unsicher.

Das wäre ein Verdacht.

Wenn man diesen Verdacht bei der Polizei mit Klarnamen äußert, ist man raus. Egal, ob sich der geäußerte Verdacht als haltbar herausstellt oder nicht. "Wie konnte man so etwas von dem ... denken?!" "Hättest du nicht erst ihn ansprechen können?!" usw. Schließlich muss die Polizei ja erstmal ermitteln.
Auch Frau und Kinder wären raus aus dem Freundeskreis, vielleicht auch das Arbeitsumfeld betroffen.

Etwas OT: Möglicherweise reagieren gerade Leute, die Stasi-Erfahrungen gemacht haben, besonders allergisch. Da wurden häufig aus dem Bekannten/Freundes/Familienkreis heraus Verdachte an die Stasi gemeldet, oft mit fatalen Folgen. OT aus.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 18:39
Zitat von VerneVerne schrieb:Genau.
Sehe ich erst mal nicht so, und vor allem, was ist die Alternative...Augen verschließen?

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, man z.B. bei Aktenzeichen XY jemanden zu erkennen glaubt und auch die Eckdaten passen, sollte man sich an die Polizei wenden.

Hat derjenige mit der Tat nichts zu tun, wird sich das schnell klären.

Und einen guten Freund würde ich natürlich immer zuerst ansprechen.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 18:45
Zitat von ThordisThordis schrieb:@Kangaroo
Der Anwalt eines Verdächtigen bekommt Akteneinsicht.
§ 475
Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen

(1) 1Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann unbeschadet des § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. 2Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.
Quelle: Dejure


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 18:51
@Kangaroo
Und wer definiert das schutzwürdige Interesse?


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 19:56
Zitat von mike_Nmike_N schrieb:Genau darum habe ich in meinem Post weiter oben auch geschrieben, dass man zum Glück DNA des Täter hat. Somit wäre ja rasch geklärt, ob der Verdacht begründet ist oder nicht.
Ein DNA-Test kann nur freiwillig oder mit richterlicher Anprdnung vorgenommen werden und dann muss ein sehr begründeter Verdacht vorliegen. Dazu muss die Polizei gründlich ermitteln können und benötigt gute Informationen und Hintergründe. Ob diese in einem anonymen Schreiben alle gegeben werden können und ob das vom Gericht anerkannt würde?

Und was wäre die Alternative? Gerade bei einem schweren Delikt und zB wie in diesem Fall um Mord würde dann möglicherweise ein Mörder unbehelligt davon kommen. Das wäre sehr schlimm.

Wenn der Verdacht tatsächlich einigen Grundlagen nicht entbehrt dann kann man sich gut beraten lassen und Beistand holen. Die Polizei sichert Vertraulichkeit zu. Einen Mörder entkommen zu lassen wäre für mich keine Alternative.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 21:52
Zitat von ThordisThordis schrieb:@Kangaroo
Der Anwalt eines Verdächtigen bekommt Akteneinsicht.
Und das ist ja immer das Problem, wenn man seinen Namen angegeben hat. Wenn der Verdächtige sich einen Anwalt nimmt, bekommt der garantiert raus, wer ihn angeschissen hat. Bei Gerichtsverhandlungen sind meist auch immer Listen draußen angeschlagen welche Zeugen gehört werden und das nachher rauszubekommen wo der Zeuge wohnt oder herkommt dürfte auch keine Schwierigkeit sein. So sind schon so einige eingeschüchtert worden, weil die Gegenseite die Identität rausbekommen hat. Und dann haben die Zeugen nachher bei Gericht nichts gesehen oder können sich an nichts erinnern.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

19.01.2022 um 22:16
@AmberHope13
Möglicherweise helfen dir folgende Informationen weiter. Es ist durchaus möglich der Polizei Hinweise zu geben und trotzdem mit der Adresse nicht in den Akten aufzutauchen.
Wenn eine Strafanzeige erstattet wird, müssen grundsätzlich die Personalien angegeben werden, damit die Identität der oder des Anzeigenden zweifelsfrei feststeht. Auch die Glaubwürdigkeit der Aussage kann so besser bewertet werden. Wenn Anzeigende sich scheuen, ihre persönlichen Daten bei der Polizei anzugeben, etwa weil sie sich bedroht fühlen, sollten sie das der Polizei frühestmöglich mitteilen.


Wenn eine Zeugin oder ein Zeuge besorgt ist, dass sie oder er selbst oder andere (zum Beispiel Familienangehörige) durch die Angabe ihres Wohnorts gefährdet werden könnten, kann die Adresse geheim gehalten werden. Stattdessen können Anzeigende eine andere Adresse angeben, an der sie zuverlässig erreicht werden können, zum Beispiel die Adresse der Anwältin oder des Anwalts oder einer Opferhilfeeinrichtung. In besonders ernsten Fällen hilft auch die Polizei mit einer Zustelladresse weiter. Der Wohnort wird dann in den Akten nicht genannt.

Wichtig: Damit der Wohnort von Anfang an nicht in den Akten auftaucht, sollten Betroffene möglichst schon bei der Erstattung der Strafanzeige an einen entsprechenden Hinweis auf die befürchtete Gefährdung denken.


Natürlich kann man die Polizei auch ohne Nennung der Personalien als „anonyme Hinweisgeberin“ oder als „anonymer Hinweisgeber“ über einen Sachverhalt informieren. Aber der Beweiswert solcher Hinweise ist geringer, weil die Angabe der Personalien insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage sehr wichtig ist
https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/Strafverfahren/Anzeige/AnonymAnzeigen/AnonymAnzeigen_node.html


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 11:50
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Ein DNA-Test kann nur freiwillig oder mit richterlicher Anprdnung vorgenommen werden und dann muss ein sehr begründeter Verdacht vorliegen. Dazu muss die Polizei gründlich ermitteln können und benötigt gute Informationen und Hintergründe. Ob diese in einem anonymen Schreiben alle gegeben werden können und ob das vom Gericht anerkannt würde?
Ja, aaber:
Falls der Verdächtige unschuldig ist, wird er sicherlich sehr daran interessiert sein, diesen DNA-Test zu machen, um den Verdacht so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen. Wenn er sich weigert, ist er zumindest schon mal sehr verdächtig, vielleicht auch wegen eines ganz anderen Falls, wo er seine DNA daher lieber nicht im Polizeicomputer gelistet haben will..


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 12:08
Zitat von curtcurt schrieb:Und das ist ja immer das Problem, wenn man seinen Namen angegeben hat. Wenn der Verdächtige sich einen Anwalt nimmt, bekommt der garantiert raus, wer ihn angeschissen hat. Bei Gerichtsverhandlungen sind meist auch immer Listen draußen angeschlagen welche Zeugen gehört werden und das nachher rauszubekommen wo der Zeuge wohnt oder herkommt dürfte auch keine Schwierigkeit sein. So sind schon so einige eingeschüchtert worden, weil die Gegenseite die Identität rausbekommen hat. Und dann haben die Zeugen nachher bei Gericht nichts gesehen oder können sich an nichts erinnern.
Zitat von mike_Nmike_N schrieb:Ja, aaber:
Falls der Verdächtige unschuldig ist, wird er sicherlich sehr daran interessiert sein, diesen DNA-Test zu machen, um den Verdacht so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen. Wenn er sich weigert, ist er zumindest schon mal sehr verdächtig, vielleicht auch wegen eines ganz anderen Falls, wo er seine DNA daher lieber nicht im Polizeicomputer gelistet haben will..
Ein durch einen Zeugen Beschuldigter wird in den meisten Fällen gar nicht mitbekommen, dass gegen ihn ermittelt wird, vor allem, wenn sich ein Verdacht nicht erhärten lässt. Die Polizei lädt ihn ja nicht gleich vor, um ihn nach Alibi und DNA zu befragen. Die ermittelt in der Regel erst mal im Verdeckten, ob sich ein Verdacht überhaupt erhärten lässt, ob der Verdächtige überhaupt als Täter in Frage kommt. Das wird allein schon deshalb so gehandhabt, weil er natürlich ab dem Zeitpunkt, an dem er von den Ermittlungen erfährt, einen Anlass hat, Beweismaterial und Spuren zu vernichten.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 12:19
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ein durch einen Zeugen Beschuldigter wird in den meisten Fällen gar nicht mitbekommen, dass gegen ihn ermittelt wird, vor allem, wenn sich ein Verdacht nicht erhärten lässt.
Er wird in diesem Fall aber nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens über dessen Einstellung informiert und kann dann über einen RA Akteneinsicht nehmen.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 13:19
Zitat von mike_Nmike_N schrieb:Wenn er sich weigert, ist er zumindest schon mal sehr verdächtig
Nein, jede/r hat das Recht solche nicht zwingenden Dingen abzulehnen. Daraus dürfen ihm/ihr keine Nachteile entstehen.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 16:13
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Er wird in diesem Fall aber nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens über dessen Einstellung informiert und kann dann über einen RA Akteneinsicht nehmen.
Nein, in diesem Fall nicht. In welchen Fällen der Beschuldigte eine Einstellungsnachricht erhält, ergibt sich aus § 170 Abs. 2 S. 2 StPO. Ansonsten erfährt er nie davon, dass gegen ihn ermittelt wurde.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 19:39
Hallo an Alle,
der /die Threadersteller/in meldet sich anscheinend sowieso nicht mehr, aber möchte meine Erfahrung beitragen da ich vieles gelesen habe was ich garnicht nachvollziehen kann.

Ich habe in zwei schwerwiegenden Fällen Hinweise direkt mit Personalien von mir angegeben. Das eine war dann Mittäterschaft und das andere unbegründet bzw. war jemand anderes der /die Täter /in.
Habe keine Konsequenzen ziehen müssen wegen meinem Hinweis zu letzterem.

Es wird nichts öffentlich gemacht, wenn man darauf besteht. Man sollte nur nicht zu unbedarft sein und auf seine Rechte bestehen.

Vg Glitzer


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 19:52
Zitat von mike_Nmike_N schrieb:Falls der Verdächtige unschuldig ist, wird er sicherlich sehr daran interessiert sein, diesen DNA-Test zu machen, um den Verdacht so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen.
Das halte ich für einen Fehler. Am besten man macht gar nichts, solange man noch die Möglichkeit hat. Egal was bei dem DNA-Test raus kommt, es kann nur entweder schlimmer werden oder gleich bleiben.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 22:09
Ich denke, im Zweifelsfall ist ein anonymer Hinweis mitunter immer noch besser als gar keiner, natürlich vorausgesetzt, dass der Hinweisgeber nicht leichtfertig oder gar absichtlich falsch beschuldigend handelt.
Es kann durchaus Gründe geben, seine Identität nicht preiszugeben, selbst wenn dann Rückfragen nicht ohne weiteres möglich sind. Auch Abwägen halte ich für durchaus legitim und/oder Schweigen KANN u.U. die bessere Wahl sein, situationsbedingt: Wenn keine Angehörigen des Opfers da sind, wenn keine Wiederholungsgefahr besteht, oder die Aufklärung rein gar nichts bringen würde.
Besteht für einen Hinweisgeber die (nicht vollkommen abstruse) Gefahr, durch seine Informationen selbst gefährdet zu werden oder seine Angehörigen, dann würde ich persönlich auch Vorsicht walten lassen und meinen Verdacht nicht unbedingt unter Angabe all meiner Daten äußern. Und was den Rechtsanwalt angeht: grundsätzlich eine gute Idee, aber auch ein Anwalt will für seine Arbeit bezahlt werden, da macht vielleicht eine anonyme Äußerung zunächst mehr Sinn. Wird dem nicht nachgegangen, hat man immerhin seinen Beitrag dazu geleistet.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

20.01.2022 um 23:49
Zitat von pasdenompasdenom schrieb:In welchen Fällen der Beschuldigte eine Einstellungsnachricht erhält, ergibt sich aus § 170 Abs. 2 S. 2 StPO. Ansonsten erfährt er nie davon, dass gegen ihn ermittelt wurde.
Danke für die Information. Ich habe schon aus blauem Himmel heraus mehrere solcher Schriebe erhalten, einen sogar aus Frankreich, und dachte, das sei so üblich. Welches "besonderes Interesse an der Bekanntgabe" bei mir vorgelegen haben könnte, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Egal, die Vorwürfe (vermeintlicher Börsen-Insiderhandel) waren ohnehin hanebüchen, darum bin ich ihnen nicht weiter nachgegangen.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

21.01.2022 um 09:33
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:waren ohnehin hanebüchen, darum bin ich ihnen nicht weiter nachgegangen.
Das hört sich aber schon so an, als ob da jemand nach der Maxime vorgegangen sei: 'Wenn man ihn oft genug mit Dreck bewirft, wird schon etwas hängen bleiben'. Nicht jeder wäre an Deiner Stelle so stoisch geblieben - mich hätte da schon interessiert, wer der Werfer ist und was ihn antreibt.

Hinsichtlich des Beschuldigtwerdens muss man auch bedenken, dass z.B. Menschen, deren Vorfahren vom NS-Regime verfolgt wurden oder sonst einer Bevölkerungsgruppe angehören, der manche eine Nähe zu Straftaten andichten, zurecht empfindlich auf Anschuldigungen reagieren. Das schließt ja im Einzelfall nicht aus, dass jemand trotzdem eine Straftat begeht, aber es muss auch objektive Anhaltspunkte für so einen Verdacht geben.

Ich persönlich halte bei einem bloßen Verdacht nichts von anonymen Anschuldigungen, das öffnet Denunziantentum und Verleumdung Tür und Tor. Ich verweise noch einmal auf meinen früheren Beitrag, sich ggf. seelsorgerische Beratung und Unterstützung zu holen. Danach kann man trotzdem entscheiden, wie man es für richtig hält.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

22.01.2022 um 07:59
Zitat von Tita1992Tita1992 schrieb:Und was den Rechtsanwalt angeht: grundsätzlich eine gute Idee, aber auch ein Anwalt will für seine Arbeit bezahlt werden, da macht vielleicht eine anonyme Äußerung zunächst mehr Sinn.
Genau deswegen gäbe es den Opferschutz. Man kann auch über den Opferschutz Rechtsberatung und Begleitung bekommen, seine Identität verheimlichen und dennoch zur Tataufklärung beitragen (entweder Täterausschluss oder Täterbestätigung).

Und letztlich geht es ja genau darum, den Opferschutz. Das Mordopfer soll vor seinem Mörder geschützt werden und Gerechtigkeit erfahren genau wie die Angehörigen. Der Täter soll bestraft werden, so wie ein Mörder es verdient, sonst wäre es Täterschutz.

Aber klar, letztlich ist eine vollkommen anonyme Hinweisgabe besser als gar keine. Nur sollte sie dann eben gut formuliert sein, damit die Polizei sie auch versteht, ernst nimmt und tatsächlich ermitteln kann.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

22.01.2022 um 08:47
Juristisch betrachtet, ist die Sache eindeutig: Niemand, der Kenntnis von einer Straftat, ganz gleich welcher Art, hat, ist verpflichtet, diese anzuzeigen. Punkt.


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Eventueller Verdacht - Täter. Was tun?

22.01.2022 um 11:43
Zitat von kleinbrummkleinbrumm schrieb:Juristisch betrachtet, ist die Sache eindeutig: Niemand, der Kenntnis von einer Straftat, ganz gleich welcher Art, hat, ist verpflichtet, diese anzuzeigen.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich § 138 StGB erwähnen, dass das selbstverständlich nicht immer gilt, wenn jemand nämlich von bestimmten geplanten Straftaten vorher Kenntnis hat.

Dann muss man schon etwas unternehmen, um sich selbst nicht strafbar zu machen:
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: ebda.


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Dieses Thema wurde von KT geschlossen.
Begründung: Es wurde jetzt hier genug zum Thema mitgeteilt. Jeder hat seine Meinung und Üerlebtes beigetragen.
Da der TE seit nunmehr 6 Tagen nicht mehr online war, somit wohl das Interesse befriedigt scheint, machen wir zu bevor das hier noch in ein Juristisches Drama ab trifftet.