emz schrieb:Auf keinen Fall. An erster Stelle kommt immer noch die leibliche Mutter.
In der Regel ja, deshalb hatte ich auch beschrieben, kann es auch anders kommen - wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, der Unterhalt nach der Trennung nicht fliesst.
Kindsväter sind nach der Trennung dann doppelt bestraft und damit deren Arbeitskraft nicht auch noch vollständig versiegt, was dann ja kostenmäßig auf das JA zurück fallen würde, deshalb bekommen diverse Väter die Kinder zugesprochen.
Was hier im vorliegenden Fall in welchem zeitlichen Rahmen ablief, dafür gibt es keinen Überblick - vllt. wollte er auch wieder zurück in die Familie, deswegen der Suizidversuch dort ?
Man sagt es zwar so, aber mal ehrlich - wer will seinen Kindern so eine Zukunft zumuten in Heimen und Pflegefamilien ?
Ich gehe davon aus, dass es auch einen Abschiedsbrief gibt, warum, weshalb sie es tat .
Sie ging sicherlich davon aus, dass sie es nicht überlebt, wenn sie ihrer Mutter noch mitteilte, sie könne die Polizei in die Wohnung schicken, es seien alle 5 Kinder tot ?
emz schrieb:Und nirgends war etwas davon zu lesen, dass man ihr die Kinder wegnehmen wollte und auch nichts davon, dass sie Fehler in der Erziehung gemacht hätte
Das alles wird auch selten in der Zeitung zu lesen sein oder erst am Schluss und das oben genannte Beispiel geschieht auch ohne Erziehungsfehler.