Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie
30.04.2021 um 22:06Coldcases schrieb:Warum sollte Metzelder sein Handy nicht zurück erhalten, wenn die Daten des Speichers ausgewertet worden sind und das Verfahren abgeschlossen ist? Mit was für einer Begründung? Das wäre mir aber neu. Er hat doch kein Kapitalverbrechen begangen, wo Beweismittel archiviert werden müssten und ein Täter noch gesucht wird.Der § 74 StGB wurde schon von @gräfinzahl angeführt.
Habe hier noch was gefunden:
Bekommt man das Handy in jedem Fall zurück?Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/handy-beschlagnahmt
Das Handy gibt es nicht in jedem Fall zurück. Wenn es keinerlei Tatrelevantes im Handy gibt, bekommt man das Handy wieder. Sollte das Handy jedoch Beweise enthalten, die den Beschuldigten überführen, gibt es das Handy nicht zurück. Das Handy gilt dann als Tatwerkzeug bzw. Tatmittel und wird vom Staat eingezogen. Es wird dann nicht mehr an den Beschuldigten herausgegeben.
Ich erinnere mich an einen Reichsbürgerprozess, Kindesentzug. Die Angeklagte hatte mit ihrer neuen Kamera mit dem Kind diverse Interviews gedreht und ins Netz gestellt. Diese Kamera war bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden. Bei dem Prozess zeterte sie kräftig rum, wollte die Kamera unbedingt zurück, der Richter blieb ruhig, die Kamera gab's nicht zurück.