dupleX schrieb:Nun wird besagter Oberstaatsanwalt am Prozess nicht beteiligt sein, denn er ist inzwischen Polizeipräsident in Münster.
Besagter Focus-Artikel stammt vom
Samstag, 12.09.2020, 19:56Ich gehe aber mal davon aus, dass auch ohne Anwesenheit des Oberstaatsanwalts die weitere Vorgehensweise in seinem Sinne fortgeführt wird.
Roscher schrieb:Steh ich auf dem Schlauch ?
Verstehe gerade nicht was an diesem Detail so besonderes ist.
Es macht halt einen Unterschied, ob jemand einfach mal so, weil er halt provoziert wurde, KiPo verschickt hat, ohne jetzt wirklich an Kindern interessiert zu sein, und es deshalb genügt, ihm mit einem Strafbefehl auf die Finger zu klopfen und er es dann wahrscheinlich nie wieder tut, oder ob er da tatsächlich pädophile Neigungen hat, die es mit schärferen Maßnahmen zu unterbinden gilt.
Könnte mir vorstellen, dass es ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten hierzu geben wird.