@emz Ich nehme nicht an, dass die Bild "lügt", aber ich nehme stark an, dass sie es nicht so mit Begriffen hat. Seien wir mal ehrlich, das ist jetzt nicht das seriöseste, top-recherchierte, technisch versierte Blatt oder?
Ich nehme an, der richterliche Beschluss erging, um eine Zweitkarte herzustellen. Das kann eigentlich nur der Vertragsinhaber, deswegen braucht es da einen richterlichen Beschluss zu, wenn dieser nicht einwilligen kann (z.B. weil er/sie verschwunden ist). "Klonen" klingt halt schicker.
Diese wird dann in ein Handy gesteckt. Falls eine Nachricht noch nicht zugestellt wurde versucht diese nun, den aktivierten Anschluss zu erreichen, und die Polizisten können sie lesen. Alte Nachrichten oder gelöschte Nachrichten lassen sich so nicht wieder herstellen.
Wurde aber alles hier soweit ich gelesen habe schon erörtert.