falstaff schrieb:Wie das gelaufen ist werden wir wohl nie erfahren, kann aber mit ein Grund gewesen sein für die Festnahme des Lebensgefährten.
Laut Bild war es anders, nämlich, dass der Ex-Ehemann nach mehreren verzweifelten Versuchen, die beiden zu erreichen, sie am Montag als vermisst meldete.
Nach Angaben von Bekannten der Tochter sei es der Vater gewesen, der nach mehrmaligen „verzweifelten Versuchen, Tochter und Ex-Frau zu erreichen“, die beiden am Montag schließlich als vermisst meldete.
https://m.focus.de/panorama/welt/muenchnerin-und-ihrer-mutter-spurlos-verschwunden-wo-ist-tatiana-raetselhaftes-verschwinden-treibt-ihre-freunde-zur-verzweiflung_id_10938876.htmlKann man jetzt sehen wie man will, aber wenn ich versuchen würde, in diesen sich anscheinend widersprüchlichen Infos eine Wahrheit zu finden, sähe die so aus:
Tochter und Mutter sind seid Samstag vermisst. Ex-Ehemann versucht verzweifelt sie zu erreichen und kontaktiert dabei auch den aktuellen Ehemann. Die Initiative zur Vermisstenmeldung geht vom Ex-Ehemann aus, der aktuelle Ehemann kommt mit zur Polizei weil alles andere sehr komisch aussähe.
Ist natürlich spekuliert, ich weiß.
Aber, dass da im Umfeld schon früh ein Verdacht gegen den aktuellen Mann bestand kann man zB auch daran sehen, dass hier sehr früh gepostet wurde, der Ex-Mann sei auch in der aktuellen Wohnung gewesen, dort seien keine Leichen gewesen.
emz schrieb:Weil hier permanent kritisiert wird, die Vermisstenanzeige sei nicht unmittelbar erfolgt, möchte ich mal erklären, wie die Vorgehensweise so abläuft.
Kommt jemand nicht nach Hause, dann wird man erst mal bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob irgendetwas über einen Unfall bekannt ist und wie man sich weiter verhalten soll.
Auch wenn die Sorge groß ist, die Polizei nimmt jetzt nicht sofort jede Vermisstenmeldung an, nur weil jemand mal eine Nacht nicht nach Hause gekommen ist, sondern macht eine Gefahreneinschätzung und wird, wenn keine diesbezüglichen Anhaltspunkte vorliegen, raten abzuwarten. Hier war die Minderjährige auch nicht allein verschwunden, sondern in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten.
Das ist dennoch kein Argument. Selbst wenn die Polizei erstmal eine Gefahreneinschätzung etc. macht, gilt dennoch der Zeitpunkt, an dem sich zum ersten Mal jemand an die Polizei wendet und sagt „die und die Person ist nicht erreichbar“ als Zeitpunkt der Vermisstmeldung. In dem Fall ist das ohnehin nicht relevant, denn die Tochter ist minderjährig. Minderjährige gelten sofort als vermisst, wenn sie ihren normalen Lebensbereich verlassen und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist wie man hier in vielen Threads nachlesen kann.
Man muss also davon ausgehen, dass die beiden seit (mittlerweile) Freitag nicht aufgetaucht sind aber keine Vermisstenmeldung durch denjenigen erfolgte, der das zuerst hätte bemerken müssen. Dass das einen Verdacht weckt, kann man nicht wegreden.