Gildonus schrieb:Für mich ist der Mangel an Informationen der zweite Grund um stutzig zu werden. Man weiss seit 2016 das H. Pauli erschlagen worden ist und hatte Zeit genug um seinen Lebenslauf seit der Grundschulzeit zu recherchieren.
Aber gerade die Zeitangaben wo er welche Schule besucht oder eine Berufsausbildung gemacht hat, also die Sachen, die man relativ leicht aus schriftlichen Dokumenten und/oder Angaben seiner Familie rekonstruieren kann, sind doch in diesem Zusammenhang recht uninteressant.
Worauf es ankommt, ist doch die Zeit vor seinem Tod, d. h. die letzten Monate und vielleicht sogar Jahre. Und dabei geht es um Dinge, die sich gerade NICHT aus offiziellen Dokumenten rekonstruieren lassen, sondern nur durch mündliche Mitteilungen. Also nicht, dass er arbeitslos war und entsprechende Unterstützung bezogen hat - sondern mit wem er so Kontakt hatte, wer seine Freunde waren, wo er gerne hingegangen ist usw.
Und das kann man weder im Schularchiv noch beim Einwohnermeldeamt erfragen. Dazu braucht man einen Einstieg zu Leuten aus seinem Umkreis. Und da der Mitbewohner bereits verstorben war und die Familie zuletzt eben keinen Kontakt mehr hatte (folglich also auch nichts über die Zeit vor dem Mord aussagen kann) musste man eben versuchen, irgendwen zu finden, der etwas beitragen konnte und, idealerweise, auch noch weitere Leute wusste, die Kontakt zu WP hatten und die auch heute noch greifbar sind.
Und dazu war die Fernsehsendung nun mal gut geeignet. Dass es letztlich offenbar nicht wirklich weitergeführt hat, ist dann eben Pech.
Wobei ich schon davon ausgehe, dass man es erst einmal über die Familie und vielleicht alte Schulfreunde versucht hat und dann aber feststellen musste, dass der Kontakt zu allen diesen Personen schon vor dem Mord abgebrochen war oder sie zumindest nichts Substantielles beitragen konnten "Ja, wir haben uns immer zu Weihnachten und zum Geburtstag Karten geschrieben....." hilft z. B. nicht weiter.
sallomaeander schrieb:Bei den Telefonbuch-CDs könnte es sogar so sein, dass das "Recht auf Vergessenwerden" Art. 17 DSGVO rechtlich einer Sammlung alter CD-ROMs mit Teilnehmerdaten früherer Zeiten durch die Polizei entgegen steht.
Ich glaube nicht, dass man bei veröffentlichten Datensammlungen (sofern die Veröffentlichung mit Zustimmung geschehen ist) verpflichtet ist, diese zu vernichten. Dann müssten ja auch alle gedruckten Telefonbücher wieder eingesammelt und verbrannt werden, mit genauem Nachweis über die Vernichtung, dass auch ja kein Exemplar zurückbleibt, damit blos niemand in 20 Jahren herausfinden kann, dass mal der Herr Müller in der Bergstraße 12 gewohnt hat und die Telefonnummer 12345 hatte....
Ich würde nach wie vor vermuten, dass die Polizei einfach zu spät daran gedacht hat, solche CDs zu sammeln und dass man heute eben nicht mehr so ohne weiteres drankommt bzw. dass sie auch nicht alle irgendwo in Bibliotheken oder Archiven vorhanden sind.