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United Media AG und Euroweb - Vorsicht Verlängerungsfalle!
20.12.2022 um 15:45Rechtsanwalt Lars Hämmerling geht in einem Beitrag von heute auf die Ankündigung der Preiserhöhung ein und sagt, was er für empfehlenswert hält:
United Media AG / wwwe GmbH (Euroweb) Preiserhöhung um 9,7 % zum nächsten Faktura-Zeitpunkt zulässig?Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/united-media-ag-wwwe-gmbh-euroweb-preiserhoehung-um-9-7-zum-naechsten-faktura-zeitpunkt-zulaessig-207166.html
(...)
Aktuell erreichen uns zumindest für die Firmen United Media AG wwwe GmbH Anfragen von Mandanten, die eine Email von den Unternehmen bzgl. einer Preiserhöhung erhalten haben.
(...)
In der Email kündigen die Unternehmen eine „sofortige“ Preiserhöhung in Höhe von 9,7 % an. In der Email heißt es u.a.:
„Heute möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Vertragsverhältnis zum nächsten Berechnungszeitraum an unsere neue Preisstruktur angepasst wird.
Notwendig geworden ist dies auf Grund gestiegener Gesamtkosten – insbesondere Energiekosten, steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter, erhöhte Lizenzkosten und die wachsende Inflation lassen sich nicht länger durch Produktivitätssteigerungen kompensieren und nehmen Ausmaße an, auf die wir mit einer allgemeinen Preiserhöhung reagieren müssen.
Jedoch haben wir unser Möglichstes unternommen, den zusätzlichen Betrag so gering wie möglich zu halten. Für Sie bedeutet das im Rahmen eines Kostenausgleichs demnach einen Anstieg um 9,7 % mit Wirkung zum nächsten Faktura-Zeitpunkt.“
Ist eine solche einseitige Preiserhöhung zulässig?
Fraglich ist, ob eine Preiserhöhung zulässig ist. Schließlich haben sich beide Parteien auf eine Vertragslaufzeit zu einem bestimmten Preis geeinigt. Nach unserer Einschätzung dürfte eine solche einseitige Preiserhöhung nicht zulässig sein. Zumindest könnte eine solche Preiserhöhung zu einem Sonderkündigungsrecht führen.
Wie reagiere ich richtig auf die Email?
Da sich bei einer Kündigung um ein sogenanntes Gestaltungsrecht handelt, sollte der Vertragspartner nicht selbst eine entsprechende Kündigung erklären. Hierbei gilt es ggf. unterschiedliche Besonderheiten zu beachten, die zudem auch jeweils vom Einzelfall und der Situation abhängen.
Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit wwwe GmbH (Euroweb), United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt, Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter: