Thyvia schrieb:Man muss sich mal eine Sache vor Augen führen:
wenn ich völlig unschuldig bin und mit dem Verschwinden dieser Person nichts zu tun habe, warum schweige ich dann vehement? Warum beteuere ich dann nicht in jeder einzelnen Vernehmung meine Unschuld? Warum rät mir mein Anwalt weiterhin zu schweigen (und davon ist auszugehen. Hätte die Anwältin was anderes geraten, wäre er diesem Rat sicherlich gefolgt.)? Warum gestehe ich meine vermeintliche andere Straftat nicht ein, damit die Ermittlungen endlich in die richtige Richtung laufen und R. endlich gefunden wird?
Ich verstehe deinen Ansatz und rein menschlich gesehen kann ich deine Fragen nachvollziehen, ebenso wenn sich resultierend daraus bei einigen Leuten dadurch ein Bild des TV ergibt, was nunmal nicht für ihn spricht.
Aber sachlich und juristisch gesehen muss sich nunmal niemand selbst einer Straftat belasten, schon gar nicht, um sich dadurch in einer anderen Sache zu entlasten. Der TV hat keine Beweislast für seine Unschuld und muss keine Aussage machen.
Er ist insofern auch nicht verantwortlich dafür, in welche Richtung ermittelt wird.
Es bringt auch nichts, seine Unschuld vehement zu beteuern. Für Ermittler zählen Fakten, Indizien und Beweise und eben dann kommt es darauf an, wie diese von den Ermittlungsbehörden gewertet werden. Selbst wenn ein Beschuldigter redet und in der Annahme ist, sich hierdurch zu entlasten, weil er sogar tatsächlich unschuldig ist, kann das ganze nach hinten losgehen, weil die Ermittler etwas womöglich ganz anders interpretieren. Daher raten Anwälte in der Regel auch dazu, sich nicht selbst zu äußern.