Pfolvosten schrieb:Es gibt keine Ausgangssperre für 16-jährige zur Uhrzeit x
Ausgangssperre nicht, aber es gibt Einschränkungen...
"Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen (z. B. Kino) bis 24.00 Uhr aufhalten. Die dort gezeigten Filme müssen für ihre Altersstufe freigegeben oder Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme sein.
In Gaststätten dürfen sie sich zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens nicht aufhalten, außer wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen.
Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) ist der Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt."
Quelle:
https://www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz/wer-darf-was-und-wann/ueberblick-nach-alter.htmlAber eine "Ausgangssperre" gibt es natürlich nicht. Und es gibt viele u18jährige, die weit nach Mitternacht noch draußen unterwegs anzutreffen sind.