sarkanas schrieb:Genauer der Fall unterliegt per richterlichen Beschluss unter einer decretado el secreto de sumario* dies bedeutet das das Untersuchungsverfahren (sumario) geheim ist gegenüber der Öffentlichkeit oder Dritten, bis zum Abschluss jener—dies schließt Angehörige aber auch z.B. den Anwalt des TV** mit ein.
Gut, dann ist das mal geklärt, nachdem hier immer wieder alles mögliche Schlimme vermutet wurde, seitdem über diese "Nachrichtensperre" berichtet wurde.
In Deutschland entscheidet die StA:
Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann.
Allerdings dürfen dem Verteidiger bestimmte Akten nicht verweigert werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.htmlGegen Beschränkungen kann dann ein Gericht angerufen werden.
Solche Beschränkungen machen natürlich Sinn, wenn z.B. gegen weitere Täter oder wegen weiterer Taten ermittelt wird und eine Information dazu führt, dass die Beweiserhebung gefährdet werden würde.
Wie es hier ist, lässt sich nur spekulativ bewerten. Nachdem der Tatverdächtige versucht hat, Spuren zu vernichten, geht es vielleicht um den Mordnachweis. Evtl. sind die Untersuchungen der Spurensicherung im LKW noch nicht abgeschlossen. Die Ermittler (v.a. die deutschen) werden Mordmerkmale nachweisen wollen. Oder - das wäre aber ein ziemlicher Hammer - der Tatverdächtige hat weitere Taten in Europa begangen. Alles nachvollziehbare Gründe, jetzt noch nicht die Karten offen auf den Tisch zu legen. Die Identifikation ist da nur ein Nebenaspekt. Quasi ein Kollateralschaden.