SoSo123 schrieb:Es sieht doch eher ziemlich eindeutig danach aus, als wäre ein Zahlendreher bei der deutschen Behörde zustandegekommen.
Es würde schließlich auch wenig Sinn machen, hätte sich der TV vor 2 Jahren um nur 3 Monaten jünger gemacht.
Die Tat ist doch schlimm genug, aber man muß nicht in jedem einzelnen Punkt entgegen der vorliegenden Sachverhalte noch etwas dazu unterstellen. Es bleibt natürlich der Verdacht bestehen, daß bei Ankunft der Papiere ggf. von der Familie angegeben wurde, sie hätten keine Dokumente, was sich damit jetzt als Falschangabe herausgestellt hätte.
Aber dieser Punkt ist für mich jedenfalls noch nicht hinlänglich bewiesen, da es momentan eher so aussieht, daß verschiedene Artikelschreiber viel spekulieren ohne wirklich belastbare Ergebnisse abzuwarten.
So sehe ich das auch. Daß es oftmals falsche Angaben zum Alter gibt, ist ja nun leider nichts neues, aber in dem Fall hier gehe ich auch davon aus, daß das keine bewußte falsche Angabe war, um das Alter zu verschleiern. Da macht es wenig Sinn, wenn sich jemand nur um einige wenige Monate jünger macht.
Mädchen-Mörder Ali Bashar war offenbar schon 21 Jahre alt, als er die 14 Jahre alte Susanna F. tötete. Das habe das irakische Generalkonsulat mitgeteilt, teilte die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden (Hessen) mit. Den im Konsulat vorliegenden Unterlagen zufolge sei Bashar im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997.
Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Susannas Mörder bei seinem Asylantrag bewusst seine Identität verschleiert hat. Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf.
Bei den Behörden in Deutschland habe Ali Bashar davon dann zwei Bestandteile angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. „Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden“, sagte Gräf. Das irakische Konsulat halte die ihm vorliegenden Papiere für echt.
Auch bei der Verwirrung um sein Alter könne es sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich also schlicht um einen Zahlendreher handeln, so die Staatsanwältin.
https://www.bild.de/news/inland/mordfall-susanna/moerder-ali-bashar-55982062.bild.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2Fthemen%2Fkm134158-29&wt_t=1528842626306Einzige Relevanz sehe ich hierbei nun in der Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts. Das begrüße ich sehr.
Nev82 schrieb (Beitrag gelöscht):Ernsthaft? Ich glaube eher, umgekehrt wird ein Schuh draus. Sprafke ist bekannt für solche Kapriolen.
Ist er mit dem NSU Prozess nicht mehr ausgelastet ? Lächerliche Aktion.