Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt
01.06.2018 um 20:47Sensaiwu schrieb:Es gibt ja auch Unterschiede im Strafmaß, ob ein mord geplant geschieht oder „spontan, also im Affekt. Der Begriff „im Affekt“ hat durchaus seine Berechtigung.Das Gesetz kennt keinen "Affekt". Es kennt nur Vorsatz (und als besondere Form die Absicht) und Fahrlässigkeit.
Eine Tötung muss vorsätzlich begangen worden sein. Ob in einer Sekunde spontan entschieden und durchgeführt oder jahrelang geplant, das spielt keine Rolle. Die Mordmerkmale, die einen Totschlag zum Mord machen, die müssen ebenfalls vorsätzlich erfüllt sein.
Keine der Mordmerkmale setzt eine Planung voraus. Ein Affekt kann evtl. berücksichtigt werden, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war, also nicht klar im Kopf, wegen Alkohol, Drogen, psychischer Erkrankung. Ansonsten nicht, weil der Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe voraussetzt. War der Täter also in der Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen (und sie zu unterlassen), ist er schuldfähig.
Empfehle für alle, die Mord nur aus der Zeitung oder den Krimi kennen: Wikipedia: Mord (Deutschland)