Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt
10.02.2019 um 10:49@Basti1212
Danke
Ich zitiere mal aus dem Link
Verordnung von 1905
Die zunehmende Motorisierung machte eine einheitliche Regelung des Automobilverkehrs über die Grenzen der Bundesländer hinweg erforderlich. Daher wurde am 27. September 1905 die so genannte Automobilpolizeiverordnung[13] erlassen. Diese galt für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern auf dem Gebiet der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder. Folgende Eckpunkte waren enthalten:
Das selbständige Lenken von Kraftfahrzeugen war nur Personen über 18 Jahre gestattet.
Ich denke, der Hauptaspekt beim Fahren war nicht das Freizeitvergnügen.
Es war wichtig, dass die Arbeitskräfte zur Arbeit kommen-und auch, dass sie flexibel sind.
Von daher schon logisch, dass schon mit 18 gelenkt werden durfte
Danke
Ich zitiere mal aus dem Link
Verordnung von 1905
Die zunehmende Motorisierung machte eine einheitliche Regelung des Automobilverkehrs über die Grenzen der Bundesländer hinweg erforderlich. Daher wurde am 27. September 1905 die so genannte Automobilpolizeiverordnung[13] erlassen. Diese galt für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern auf dem Gebiet der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder. Folgende Eckpunkte waren enthalten:
Das selbständige Lenken von Kraftfahrzeugen war nur Personen über 18 Jahre gestattet.
Ich denke, der Hauptaspekt beim Fahren war nicht das Freizeitvergnügen.
Es war wichtig, dass die Arbeitskräfte zur Arbeit kommen-und auch, dass sie flexibel sind.
Von daher schon logisch, dass schon mit 18 gelenkt werden durfte