Masine schrieb (Beitrag gelöscht):Der Täter hat sich wohl nicht auf ein psychiatrisches Gutachten eingelassen, möchte sich wohl aber in der Haft einer Psychotherapie unterziehen.
Er hat ein psychiatrisches Gutachte abgelehnt. Ich wundere mich, dass das möglich ist.
DoroBe schrieb:er ist ja nicht vermindert schuldfähig und es fehlt glaube ich auch eine gesicherte Diagnose eine psychischen Störung.
Wenn er das Gutachten abgelehnt hat und bisher nicht in Behandlung war...
Davon abgesehen, schließt eine psychische Störung die Schuldfähigkeit nicht automatisch aus. Eine psychische Störung muss die Schuldfähigkeit noch nicht einmal mindern. Kann...muss aber nicht.
Masine schrieb (Beitrag gelöscht):Also mindestens anschließende Sicherungsverwahrung.
Eine Sicherungsverwahrung würde bei einem Ersttäter kaum verhängt werden.
Ich nehme an, dass man der Ansicht ist, dass man ihm aufgrund seiner Jugend die Chance geben muss, seine Defizite auszugleichen.
Ich wäre in dem Fall auch für eine anschließende Sicherungsverwahrung, weil die nicht automatisch "für immer" ist. Sie wird in regelmäßigen Abständen überprüft (Ich glaube, alle 2 Jahre). Es bestünde für ihn ohnehin die Chance, eines Tages wieder in Freiheit zu kleben. Nur nicht so früh.