emz schrieb:Unterlasse es, irgendeinem Justizbeamten grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.
Das ist doch eine logischer Schlussfolgerung
:ask:Da hat jemand geschlafen.
Wenn er keinen Kontakt mit mithäftlingen haben durfte sollte hatte, und auch noch bestätigt wurde das er sein Feuerzeug zurück bekam, trotz dessen das er schon gezündelt hatte...Trotz dessen das er deshalb im Hochsicherheitstrakt untergebracht wurde.
Was soll man da sonst vermuten?
Wenn kein ausführender Beamter Mist gebaut hat, dann die Anstaltsleitung die nicht ausdrückliche Anweisungen bezüglich der zündelei Gefahr verhängt hat.
Da kann man doch heute nur froh sein das nicht der ganze trackt in Flammen stand sondern nur die Zelle des Insassen.
Wäre das der Fall der Fälle gewesen hätte man aber ganz fix ermittelt woher und warum solch ein Insasse ein Feuerzeug besitzen konnte.