Photographer73
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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
04.04.2017 um 18:53@nuba
Wie @Fischlinchen schon schrieb, ist FB in der Krimi Rubrik als Quelle nicht zugelassen. Davon abgesehen hat jede Behauptung mit Link belegt zu werden und aus dem Link sollte ebenfalls zitiert werden, damit erkenntlich ist, in welchem Zusammenhang die Infos stehen. Eine Auflistung der Quellen reicht nicht.
Es wurde auch oft genug auf die Krimi Regeln verwiesen, auch im Bezug auf Zitate:
Und jetzt back 2 Topic.
Wie @Fischlinchen schon schrieb, ist FB in der Krimi Rubrik als Quelle nicht zugelassen. Davon abgesehen hat jede Behauptung mit Link belegt zu werden und aus dem Link sollte ebenfalls zitiert werden, damit erkenntlich ist, in welchem Zusammenhang die Infos stehen. Eine Auflistung der Quellen reicht nicht.
Es wurde auch oft genug auf die Krimi Regeln verwiesen, auch im Bezug auf Zitate:
- Zitate: Natürlich erwarten wir, dass Behauptungen mit Quellen und Zitaten belegt werden. Das Urheber- und Zitatrecht gibt den Rahmen vor (zum Beispiel Verbot von Vollzitaten). Die zitierten Passagen sind als solche zu kennzeichnen und mit entsprechender und vor allem überprüfbarer Quellenangabe zu versehen, bzw. zu verlinken. Sollte die Quelle nicht mehr existieren, oder auf Allmystery unerwünscht sein, kann sie auch nicht als solche verwendet werden. Somit ist das Zitat unzulässig.Bitte halt Dich in Zukunft daran, damit auch jeder nachvollziehen kann, woher Deine Infos stammen. Andernfalls müssen die Beiträge gelöscht werden.
Das Verwenden von Zitaten ist nur dann zulässig, wenn damit die eigene Argumentation gestützt, unterstrichen oder belegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich eigene Worte zu den zitierten Passagen zu verfassen. Die Vorgaben der Seiten, von denen Texte kopiert werden, sind zu beachten. Anderenfalls droht die Löschung des Beitrages. Die Verwaltung behält sich das Recht vor bei Verstößen gegen das Urheberrecht entsprechende User zu sanktionieren.
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