Hm...
Bei einem Gutachten im Strafprozess geht es nicht darum, dass man sagt “er war ja krank, musste ja so kommen“, sondern darum, eine Urteilsfindung über einen Menschen zu finden und zudem gleich noch die Gesellschaft abzusichern.
Sagen wir mal, jemand ist unzurechnungsfähig.
Der Staat ist fair und bestraft ein Delikt gemäß der Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Daher wird der Angeklagte genau unter die Lupe genommen.
Auch die Frage muss geklärt werden, inwieweit weiter eine Gefahr von ihm ausgeht und was der Angeklagte braucht.
Ist er unzurechnungsfähig, so kann man ihn ja nicht wieder auf die Straße lassen.
Es wird eine Behandlung empfohlen.
Sowas macht man am besten in einer geschlossenen Psychiatrie, da er ja immer noch eine Gefahr darstellt, auch wenn er sie nicht von sich aus bewusst darstellt.
Zur Verdeutlichung:
Ein Dortmunder Ehemann begeht erweiterten Suizid: Zuerst tötete der Ehemann seine Frau, danach versucht er sich selbst das Leben zu nehmen – erfolglos! Er hat den Suizid überlebt. Gegen diesen Mann hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt. Maßgebend für den Urteilsspruch war zu guter Letzt ein psychiatrisches Gutachten. Und auch neurologische Befunde wie zum Beispiel Hirn-Scans können bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen.
Er wurde freigesprochen.
Für den juristischen Laien ist dieses Urteil schwer nachvollziehbar. Wie kann es sein, dass ein Mörder gerichtlich nicht bestraft wird? Die Tat bezog sich auf die konkrete Situation des Doppel-Suizids. Nach dem Tod der Ehefrau gab es diese Situation so nicht mehr. Deshalb bestand für die Zukunft keine Gefahr, dass der Täter rückfällig wird. So etwas bezeichnen die Juristen als Affektdelikt, erklärt Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel aus Dortmund. Die Kombination aus Affektdelikt und psychischer Störung führte in diesem Fall dann zu Freispruch.
Die Frage, wie es sein kann, dass er gerichtlich nicht belangt wurde, wird hier beantwortet:
Eine Unterbringung in der Maßregel kam nicht mehr in Betracht, weil der Mann nicht mehr gefährlich war. Und eine Bestrafung für das Tötungsdelikt kam nicht in Betracht, weil er nichts dafür konnte. Das muss man hinnehmen. Der Fall hat uns auch ein bisschen mitgenommen damals, aber an der Rechtsfolge war nichts zu rütteln.“
http://www.pflichtlektuere.com/01/07/2012/psychiatrische-gutachten-im-gerichtsprozess/ (Archiv-Version vom 10.09.2017)Und auch ein M.H. wird gründlich untersucht.
Er hat einen gerechten Prozess verdient und den wird er auch bekommen.
Dass man hier nacheinander irgendwelche Störungen reinplärrt, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass ein gesunder, bestens entwickelter Mensch nicht einfach mal so kaltblütig jemanden ermordet. Was im Umkehrschluss aber nicht heißt, dass ein psychisch Kranker unbedingt morden muss.
Es heißt nur, dass bei einem Menschen persönliche Eigenschaften besonders hervorgehoben werden oder gar ausgeblendet werden, besonders die Lebensstile und Gegebenheiten spielen dabei eine große Rolle. Wie aggressiv wird jemand und wie sehr hat er Kontrolle darüber?
Ob und was M.H. hat, ist also kein Aufruf an die mit den ggf. gleichen Krankheiten sofort loszustürmen und jemanden umzubringen, weil durch die Tat und seiner Diagnose es ja heißen würde, dass es so sein muss, sondern einfach seine persönlichen Eckdaten mit allem, was ihm ausmacht und dem eigentlichen Kern seiner Persönlichkeit + seinem Leben und Lebensstil.
Es geht dabei rein darum, sein Strafmaß ermitteln zu können, die zukünftige Sicherheit der Gesellschaft und die dann daraus folgenden Konsequenzen.