RileyK schrieb:Aber hauptsache er wurde lebend geschnappt und kann für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Auf der heutigen PK werden wir wohl mehr erfahren.
welche gerechte Strafe gibt es denn dafür? Meiner Meinung nach hat er ja nicht "nur" zwei Leben auf dem Gewissen. Er hat zahlreiche Leben zerstört. In Haft wird er vor anderen Mitinhaftierten abgesondert - zum "Eigenschutz".
Sehr hart wenn man das so hört. Es gibt Länder in denen solche Rechte bei Urteilsverkündung aberkannt werden, wenn die Strafe besonders grausam war (z.B. USA).
Grundsätzlich darf ja in Europa keinem Menschen die Entlassung, wenn auch in 40 Jahren, verwehrt werden.
Besonders grotesk auch der Gedanke, dass ein Straftäter, der sich bei der Tatausführung verletzt, nun von Ärzten des Landes behandeln lassen darf ...
@RavingCat es gibt noch keine konkrete Uhrzeit. Man liest immer wieder, dass heute eine stattfinden solle.