oBARBIEoCUEo schrieb:Nein, Schulen prüfen nicht immer nach, wenn Schüler ein paar Tage fehlen.Wenn das oft vor kommt, werden die Eltern kontaktiert, im Allgemeinen habe ich es erlebt, dass Schulen, selbst die Grundschulen nicht nachfragen.
Unglaublich. Ich bin echt sprachlos.
Ich kenne es nur so, dass immer sofort nachgeprüft wird, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt (zum Glück sind ja die meisten mindestens 5 Schulstunden lang in der Schule, in denen Zeit dafür bleibt).
Es kann Eltern geben, die es vergessen, ihre Kinder zu entschuldigen, aber, das ist echt die absolute Ausnahme!
im Zweifelsfall wird wirklich die Polizei verständigt, bzw., die Schulleitung entscheidet dann halt (aber auch nicht allein, sondern in Rücksprache mit der Polizei etc.)
hier ist nochmal die gesetzliche Grundlage dazu, auf die Schulen die Eltern ihrer Schüler auch immer hinweisen (mit Kenntnisbestätigung). Bin hier in Bayern, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern so viel anders läuft:
Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und
Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis
zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist und sie für etwaige weitere
Maßnahmen verantwortlich sind. Bitte ersparen Sie uns unnötige Anrufe, indem Sie
uns zuverlässig vor Unterrichtsbeginn Mitteilung machen, wenn Ihr Kind nicht kommen
kann.
2.4 Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage
des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die
örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
aus:
http://www.rs-koetzting.de/downloads/rechtliche-hinweise.pdf