Gerichtsurteil: "Kim Dotcom" soll an die USA ausgeliefert werden
18.08.2019 um 21:56@SomertonMan:
Es gibt aber ein anderes Problem: Ich frage mich, wie dieses Auslieferungsabkommen mit Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz vereinbar ist:
SomertonMan schrieb:(1) Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, ihre eigenen Staatsangehörigen auszuliefern.Nein, damit ist so ziemlich gar nichts gesagt. Dieser Passus wäre z.B. problemlos damit vereinbar, dass immer ausgeliefert wird, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht.
Damit sollte alles gesagt sein.
Es gibt aber ein anderes Problem: Ich frage mich, wie dieses Auslieferungsabkommen mit Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz vereinbar ist:
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.Soweit ich beurteilen kann, ist eine Auslieferung an die USA von den zulässigen Ausnahmen nicht erfasst.