6 tote Jugendliche in Gartenhaus aufgefunden
26.10.2017 um 08:46In diesem Fall wäre es ein Segen gewesen, wenn man das Gerät gestohlen hätte. :(
Gymli schrieb:In diesem Fall wäre es ein Segen gewesen, wenn man das Gerät gestohlen hätte. :(Wahre Worte...
frauZimt schrieb:Dort, wo ich wohne, wird auch geklaut, was nicht niet- und nagelfest ist.Natürlich ist das auch gar kein Argument, so eine leichtsinnige, fahrlässige Lösung zu entwerfen.
Aber das kann hier trotzdem kein Argument sein.
Rhelia schrieb:Ich versuche nur nachzuvollziehen, weshalb das Gerät überhaupt in der Hütte stand.Was willst du da nachvollziehen?
Vielleicht, weil es bisher funktioniert hat, auch mit dem alten Gerät. Vielleicht Angst vor Diebstahl, Schutz vor der Witterung, wegen Lärm, etc.
frauZimt schrieb:Es "stand" ja nicht nur in der Hütte. Es wurde leider in der Hütte benutzt, war angeschlossen, mit Rohren versehen.Das ist jedem hier klar...
Rhelia schrieb:Nachvollziehen wollte ich, weshalb das so gemacht wurde. Wie man auf solch eine Idee kommen kann.Meinst du nicht, er hat das schlicht aus Kostengründen gemacht?
Die Antwort werde ich nicht bekommen. Denke mal der Vater wird es selbst nicht wissen, weshalb genau er solch eine fatale Entscheidung getroffen hat. Und das wird sicher auch nicht mehr thematisiert werden bei Gericht.
Rhelia schrieb:Ich denke nicht, dass es viele neue Informationen geben wird, sondern das Urteil gefällt wirdDie Plädoyers müssen doch noch gehalten werden, oder?!
Der Angeklagte habe "grob fahrlässig gehandelt", als er einen falschen Generator in seinem Gartenhaus aufstellte, so der Staatsanwalt. Dadurch starben sechs Jugendliche.http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-tragoedie-von-arnstein-bewaehrungsstrafe-fuer-vater-gefordert-1.3725178#redirectedFromLandingpage
Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in einer Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein drohen dem Besitzer des Häuschens zwei Jahre Haft auf Bewährung. Diese Strafe hatte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg gefordert. "Der Anschluss des Generators war ein Schnellschuss, der nicht durchdacht war", sagte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen in seinem Plädoyer.
Die Jugendlichen starben, weil sie während ihrer Feier unbemerkt giftige Gase eines benzinbetriebenen Stromgenerators eingeatmet hatten. Das Gerät war nicht für Innenräume zugelassen, stand aber im Technikraum der Laube. Der Angeklagte hatte es in der Hütte aufgestellt und "habe dabei grob fahrlässig gehandelt", so die Staatsanwaltschaft.
Das Gericht beschränkte das Verfahren am Donnerstag allerdings auf vier Fälle, weil der Familienvater durch die Tragödie selbst schwer getroffen ist: Unter den 18 und 19 Jahre alten Opfern sind auch zwei seiner Kinder.das ist schon als zugeständnis an den angeklagten zu sehen, dass das strafmaß im prinzip 'nur' noch wegen der fahrlässigen tötung von 4 weiteren menschen beurteilt wird.
Der Staatsanwalt beginnt mit seinem Plädoyer. Zunächst stellt er den Sachverhalt dar - die Gartenhütte, der Generator, das gebastelte Abgasrohr, die Silvesterparty, bei der alles gut geht. Dann kommt er zum Tag der Geburtstagsfeier.Der Anwalt eines Nebenklägers schließt sich "schweren Herzens" dem Staatsanwalt an.
Der Staatsanwalt spricht frei - er hat alle Details im Kopf, auch Daten und Zeiten.
"Dann geschah, was unweigerlich absehbar war": das Abgasrohr fällt ab. Am nächsten Morgen findet der Angeklagte die Toten, darunter seine eigenen. "Ein grausiges Bild."
Der Sachverhalt stehe fest, so der Staatsanwalt, durch das Geständnis des Angeklagten.
Der Staatsanwalt spricht über Schuld und Einsicht des Angeklagten. Verarbeitet habe er das Geschehen selbst wohl nicht, sonst hätte er vor Gericht Rede und Antwort gestanden. Dazu sei er wohl nicht bereit. Er sei durch den Tod der eigenen Kinder gebrochen, habe aber Familie, die zu ihm stehe und ihm Rückhalt gebe.
Der Staatsanwalt gibt sich mit seiner schriftlichen Entschuldigung zufrieden.
Für den Angeklagten spreche auch, dass er seit dem Tag der Tragödie unter öffentlicher Beobachtung stehe, der Staatsanwalt spricht von "Spießrutenlauf ".
Aber vieles spreche auch gegen ihn. Er nennt die Vorstrafen, die Nachlässigkeit im Umgang mit Geboten und Verboten passe ins Bild der jetzigen Tat. Ein "Schnellschuss", der nicht überlegt war.
Zu Lasten des Angeklagten gehe der Tod von sechs Jungen Menschen. Diese Tat suche ihresgleichen, er habe so etwas in seiner Karriere noch nicht erlebt.
Der Staatsanwalt bringt das Leid der Eltern vor.
Anschließend kommen auf die Konstruktion als solche zu sprechen. Diese sei weder passgerecht noch abgedichtet, der Generator nicht gegen Vibrationen gesichert. Es handele sich um eine klare Missachtung von Warnhinweisen und Bedienungsanleitung.
Boris Rauffeisen sieht auch ein subjektives Versagen: Als Kraftfahrer hätte der Angeklagte merken müssen, dass das nicht funktionieren kann. Er hätte es anders lösen können, beispielsweise durch eine Tür nach außen.
Der Staatsanwalt sieht das Maß der Fahrlässigkeit als mindestens grob im Sinne der Leichtsinnigkeit. Es gebe allerdings auch Hinweise auf bewusste Fahrlässigkeit gebe, "dem Angeklagten war selber nicht wohl bei der Sache".
Staatsanwalt Boris Rauffeisen beantragt daraufhin eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Damit kann das Gericht eigentlich noch mehr von Strafe absehen.
Der erste Anwalt der Nebenklage ergreift das Wort. Schnell wird deutlich: Sein Strafantrag geht über den der Staatsanwaltschaft hinaus. Reinhart hält seine Brille in der Hand, er plädiert engagiert. Der Fall geht im sichtlich zu Herzen.Ein Verteidiger spricht die Ungereimtheiten an, welche die Ratlosigkeit des Angeklagten ausdrückt:
Der Angeklagte habe sich mit seiner Schuld nicht auseinandergesetzt. Das werde in seiner Einlassung deutlich. Der Anwalt verweist auf den Wunsch seines Mandanten nach einer echten, direkten Entschuldigung schon im Vorfeld des Prozesses.
"Er hadert mit dem Schicksal, sieht sich selbst als Opfer" beschreibt der Anwalt, wie sein Mandant und er die Stellungnahme des Angeklagten lesen. Das Geständnis sei eben nicht einhundertprozentig.
Zwar habe der Mann zwei eigene Kinder verloren. Aber es sei keine "aus dem Nichts Geschehene Tat eines unbescholtenen Bürgers".
Der Anwalt fordert eine "spürbare" Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.
Auch der zweite Verteidiger zitiert Öffentlichkeit und soziale Medien, wo der Satz vorherrsche:"er ist gestraft genug".Quelle: MainEcho
Der Verteidiger wirft Fragen auf, die nach der Beweisaufnahme offen bleiben. Wie wurde das Fenster beschädigt? Warum waren die Schuhe vor dem Ofen aufgereiht, obwohl die Jugendlichen das sonst nicht raten? Warum ist das kurze Rohrstück hinunter gefallen, obwohl es vorher nie passiert ist? Warum findet sich am Seilzug des Aggregats die DNA eines Opfers? Diese Fragen spielten für den Prozess keine Rolle, so der Verteidiger. Man habe bewusst kein Alternativszenario konstruiert, dass man nicht beweisen könne. Der Angeklagte wolle niemandem die Schuld geben, aber er sei ratlos.
Im Prozess müsse geklärt werden, wer für die Aufstellung, den Anschluss und den Betrieb des Gerätes verantwortlich sei, Das sei der Angeklagte. Die anderen Fragen seien nicht relevant, und blieben für immer offen.
Rhelia schrieb:Das Gericht beantragte zu Beginn, dass nur vier tateinheitliche Fälle der fahrlässigen Tötung berücksichtigt werden sollen. Da will kein Richter über den Tod der eigenen Kinder urteilen, was ich auch sehr angemessen finde.Sehe ich anders. Wie @frauZimt schon gestern richtig schrieb:
DEFacTo schrieb:Das Gericht beschränkte das Verfahren am Donnerstag allerdings auf vier Fälle, weil der Familienvater durch die Tragödie selbst schwer getroffen ist: Unter den 18 und 19 Jahre alten Opfern sind auch zwei seiner Kinder.Ja, das ist ein Entgegenkommen und der Versuch beiden Seiten gerecht zu werden.
das ist schon als zugeständnis an den angeklagten zu sehen, dass das strafmaß im prinzip 'nur' noch wegen der fahrlässigen tötung von 4 weiteren menschen beurteilt wird.
das ist aber auch ein zeichen, dass man den angehörigenen der 4 verstorbenen jungen menschen gerecht werden möchte.
frauZimt schrieb:Ja, das ist ein Entgegenkommen und der Versuch beiden Seiten gerecht zu werden.ich auch, allerdings sehe ich auf den angeklagten , nach diesem prozess, eine zivilklage der 2 nebenkläger zukommen, mit forderungen.
Bedeuten nicht, dass er straffrei ausgehen würde, wenn ausser seine beiden Kindern niemand gestorben wäre.
Ich finde die Forderung des Staatsanwaltes angemessen.
Das Urteil: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.Quelle: MainEcho
Rhelia schrieb:Das Urteil: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.Habe ich ja gesagt -mehr als auf Bewährung wird nicht drin sein.
Suinx schrieb:Rhelia schrieb:Es wäre weit mehr "drin" gewesen, aber man hat einen milden Weg gesucht.
Das Urteil: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Habe ich ja gesagt -mehr als auf Bewährung wird nicht drin sein.
DEFacTo schrieb:ich auch, allerdings sehe ich auf den angeklagten , nach diesem prozess, eine zivilklage der 2 nebenkläger zukommen, mit forderungen.Wer kann´s den Leuten verdenken?
Wie man auf solch eine Idee kommen kann.Weil Leute nun mal so sind. Sie machen das eben. Sie meinen, es besser als Fachkräfte zu wissen, die Vorschriften ausgeben. Wobei es auch genügend Fachkräfte gibt, die schon mal gegen Vorschriften handeln. Einfach, weil es ja auch oft gut geht.
Es wäre weit mehr "drin" gewesen, aber man hat einen milden Weg gesucht.Was in Ordnung ist. Schließlich hat der Vater das schreckliche Ergebnis ja nicht beabsichtigt. Ja, noch nicht einmal "billigend in Kauf genommen", weil er sich der Gefahr ganz offensichtlich nicht wirklich bewusst war. Auch wenn er wusste, dass da einiges nicht in Ordnung war, heißt das nicht, dass er sich tatsächlich Sorgen machte. Wie ich schon einmal sagte, viele unterschätzen reale Gefahren. Und bisher ging es ja auch immer gut, nicht wahr?
off-peak schrieb:Aber solange alles gut geht, denkt kaum wer präventiv an Gefahren.Man kann vielleicht dazu sagen: Wenn das Fahre ohne Gurt nicht so teuer werde könnte, würden viel mehr Leute ohne Sicherheitsgurt fahren.
Das richtige Einschätzen von Risiken ist leider etwas, das die wengisten Menschen schaffen. Meistens unterschätzen sie die Gefahr und überschätzen ihr eigenes Können/Wissen.