@abgelenkt Danke für den Artikel.
Im französischen Artikel wird noch Beruf des Vaters erwähnt und:
Les enquêteurs établissent qu’en novembre 2010 leur frère et fils, Markus, est arrivé à Barcelone, par la route, et a ensuite pris l’avion pour les Canaries, selon Midi libre.
d.h. er ist mit dem Auto nach Barcelona und hat dort den Flieger genommen. Was hat er mit dem Auto gemacht?
Untergestellt oder an dem Tag noch verkauft?
habe noch die dt. Artikel gesucht und muss sagen, sieht ziemlich .... aus:
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/Kelkheimer-Doppelmord-BGH-bestaetigt-Urteil;art48711,1025342 (Archiv-Version vom 11.01.2017)Aus dem Artikel vom 10.09.2014:
"Die BGH-Richter hätten weder an den rechtlichen Erwägungen der Schwurgerichtskammer noch am Strafmaß Kritik geübt, hieß es. Markus M. wird demnach auch nach der Mindesthaftdauer von 15 Jahren nicht auf freien Fuß gesetzt werden können. Die Strafkammer stellte seinerzeit nämlich die besondere Schwere der Schuld fest, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Zum einen habe M. gleich zwei Menschen getötet, zum anderen mehrere Mordmerkmale erfüllt – Habgier, Heimtücke und die Verdeckung einer Straftat."
...
"Das Gericht aber, das noch kurz vor der Urteilsverkündung mit einer 65 Seiten starken Erklärung des Angeklagten strapaziert worden war, sah viele Hinweise, die den Angeklagten belasteten und schließlich der Täterschaft überführten. Dazu gehörten unter anderem die Teppiche, die laut Fasergutachten eindeutig aus dem Fischbacher Haus der Familie stammten."
http://www.kreisblatt.de/lokales/main-taunus-kreis/Zivilprozess-Darf-ein-Doppelmoerder-erben;art676,2173281vom 21.08.2016
"... des üppigen Erbes zu bringen – ein Zweifamilienhaus im Kelkheimer Stadtteil und komfortable Einlagen bei der Sparkasse. Dafür wurde er nach mehreren Monaten Beweisaufnahme im April 2014 vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Mehr noch: Bereits im August desselben Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil, indem er die Revision des Verteidigers zurückwies.
...
Gerichtssprecher Arne Hasse wies auf Anfrage darauf hin, dass auch bei einem rechtskräftig gewordenen Strafurteil nicht automatisch die Erbunwürdigkeit des Täters einsetze. Das Zivilgericht habe sich vielmehr ein eigenes Bild zu machen und könne nötigenfalls noch einmal Beweise erheben."
http://www.fr-online.de/rhein-main/mordprozess-o-bruder-wo-bist-du-,1472796,17335558.htmlvom 19. SEPTEMBER 2012
Aus dem Artikel:
"Der 41-Jährige soll im November 2010 seinen gleichaltrigen, blinden Bruder sowie seinen 69 Jahre alten Vater in dem Haus in Kelkheim, das sie alle gemeinsam bewohnten, mit Kopfschüssen förmlich hingerichtet haben."
...
"mit der Kreditkarte seines toten Bruders eingekauft – für mehr als 4600 Euro, sagt die Anklage. Er fälschte zudem eine Lebensbestätigung, um das seinem Bruder zustehende Blindengeld – etwas mehr als 1500 Euro – abzukassieren. An das große Geld aber kam er nicht ran, ebenso wie an das abbezahlte Zweifamilienhaus, das dem Vater gehörte."
..." Immerhin hatte Markus M. bis dahin schon dafür gesorgt, dass der Untermieter im Haus die Miete auf sein eigenes Konto überwies."
"Dabei verfügte der Vater über Vermögenswerte von mehreren hunderttausend Euro."
Mit ihrem Tod, sagt er, habe er nichts zu tun. Eines Tages seien sie fort gewesen. Ohne ihm Bescheid zu geben. Er habe nur mit der Kreditkarte seines Bruders bezahlt, damit der sich über die Kontobewegungen wundere und endlich Laut gebe. „Brüderchen, vielleicht merkst du ja, dass ich mit deiner Kreditkarte zahle, und meldest dich.“
Aber interessant ist dieser Abschnitt:
"Ans große Geld kam Markus M. nicht ran
Er redet von seiner Familie stets im Präsens. „Mein Bruder hat …“, „Mein Papa will …“ – als ob sie nie gestorben wären. Die Mutter, sagt Markus M., sei schon 2008 der Leukämie erlegen. Auch bei dieser Erinnerung muss er ein bisschen weinen.
Die Heulanfälle nehmen im Laufe des Vormittags ab. Markus M. wird zunehmend kumpeliger, jovialer, rechthaberischer und immer unschuldiger. Und unvorsichtiger. Warum er denn das auf seinen Bruder zugelassene Auto verkauft habe, will der Vorsitzende Richter Klaus Drescher wissen. Aus Fürsorgegründen, sagt Markus M. Weil sein Vater und sein Bruder sich immer so schlimm darum gestritten hätten.
Und die Sache mit dem Blindengeld? Auf diese Frage Dreschers ist der Angeklagte nicht vorbereitet.
„Wie machen wir denn das jetzt?“ fragt er seinen Anwalt und vergisst dabei das immer noch angestellte Saalmikrofon.
„Wir stellen die Beantwortung dieser Frage zurück“, sagt der Anwalt augenrollend, während sein Mandant etwas zu spät das Mikro ausknipst."
"Oder dass Vater und Bruder vergeblich versuchten, einen Bankkredit zu bekommen – erstaunlicherweise nach ihrem Ableben. Markus M. jedenfalls hat mit der Kreditanfrage nichts zu tun, sagt er, und diesmal bleibt sein Auge trocken."
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