Kielius schrieb:Ja sicher, bei einem mutmaßlichen Mörder hält sich mein Verständnis absolut in Grenzen.
Wäre ja noch schöner, wenn ein Mörder für sich in Anspruch nehmen könnte, dass man seine häusliche Ruhe doch bitte nicht ein zweites Mal stören möge.
Du äußerst dich gerade ziemlich verfassungswidrig. Auch ein des Mordes Verdächtiger hat Rechte, die man ihm nicht einfach absprechen kann, wie es einem gefällt. Und die Unverletztlichkeit der Wohnung ist nun einmal ein Grundrecht, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. Das ist durch die erste Durchsuchung zu Recht geschehen. Diese ist jedoch erfolglos geblieben. Nun kann man nicht einfach ohne weitere neue Hinweise ständig erneut durchsuchen, will man sich an die Verfassung halten. Daher musste man tatsächlich warten, bis man ausreichend neue Hinweise hatte. In diesem Fall hat es dann ein paar Jahre gedauert, bis man diese hatte. Und dann ja auch gehandelt hat. Mit Erfolg.
Im übrigen kann es auch dir passieren, dass du durch unglückliche Umstände in den Verdacht gerätst, ein Verbrechen begangen zu haben. Und dann dürftest du froh sein, dass nicht ein Ermittler, der dich auf dem Kieker hat, alle zwei Monate mit einem Durchsuchungsbeschluß bei dir auf der Matte steht und deine Wohnung umkrempelt.