cododerdritte schrieb:Das Argument des Anwalt war ja, dass sich der Ehemann schon in einer Vernehmung zuvor auf sein Recht berufen hatte, dass er zu einem bestimmten Thema keine Aussage machen möchte.
Man belässt es aber auch sonst nicht dabei. Denn es geht hier um eine sehr schwere Straftat. Und damit besteht ein hohes Interesse der Gesellschaft, diese aufzuklären. Sicher kann er schweigen, das ist sein gutes Recht. Er kann auch lügen als Beschuldigter. Wenn ein dringend Tatverdächtiger von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht,(und nicht nur dann...aber gerade auch dann) kann auch eine TKÜ richterlich angeordnet werden. Angenommen, er sagt dann da gegenüber Dritten am Telefon: "Ich war es, ich hab sie umgebracht." Dann unterliegt das selbstverständlich auch keinem Verwertungsverbot.
Wenn er es zwei Fremden in der Kneipe, die ihm die Story aufgetischt hätten, erzählt hätte, könnte man es auch zweifelsohne vor Gericht verwenden. Dass diese verdeckte Ermittler sind, ist natürlich "angenehm", weil man diesen keine Interessenskonflikte unterstellen kann.
Er hätte auch hier schweigen können. Er hätte sich gar nicht zur Sache einlassen müssen. Er hätte sagen können: "Schön zu wissen, dass ihr Kriminelle seid und ich das jetzt weiß. Ich bin es nicht. Mein ganzes Leben bin ich immer rechtschaffend gewesen."
Ich gebe dir aber Recht, dass das beispielsweise in den USA anders gesehen werden könnte. Unrechtmäßig erlangte Beweismittel, Frucht des vergifteten Baumes. Ich wüsste auch einen Experten, der das beantworten könnte. Er heißt
@Rick_Blaine .