Wenn er tatsächlich bis jetzt nicht gefunden wurde und ein freiwilliges Verschwinden ausgeschlossen wird,
- d.h. bei Gefahr für Leib und Leben -
dann sollte wohl bald das BKA tätig werden. Bislang habe ich S.E. in der dortigen Datenbank nicht gefunden.
Wie lange dauert das? Die Anzeige von Lars Mittank zum Beispiel ist von Anfang September 2014, verschwunden ist er ca. 2 Monate vorher.
Mal beobachten...
Hier ein Auszug von der Internetseite des BKA, Vermisstensachbearbeitung:
Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.
Sofern eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der "Aufenthaltsermittlung". Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen / Bekannten werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten (mit oder ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsorts) informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes erledigt.
Quelle:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung_node.html;jsessionid=2548FEA9279045AF949C897F6C9AE70C.live0601#doc19618bodyText2