@Iudex Als Straftat als solche nicht. aber so etwas kann dann durchaus in das Strafmaß eingehen. Es gibt nicht nur den Totschlagparagraphen sondern auch noch anderes, das zu berücksichtigen ist.
Aber ich gebe Dir Recht, es ist eher wahrscheinlich, dass keiner vorliegt. Aber da die mögliche Ursache des Affektes, der Lärm auch nicht beseitigt war, denke ich wird das Gericht Psychologen zu Rate ziehen und dann schlussendlich entscheiden. Was dabei raus kommt, steht momentan in den Sternen, dazu wissen wir nichts Genaues.
Moriaty schrieb:Der Mann hat sich nicht nur bei Begehung der Tat sehr dumm verhalten, sondern auch jetzt.
Letzteres sehe ich nicht als Dummheit, es zeigt eher, dass unser System falsch ist.
Für einen Kuhhandel, der leider mittlerweile sogar auch gesetzlich verankert ist, hat er keine Verhandlungsmasse mehr.
Ich glaube weniger, dass es Dummheit ist, sondern ihm eher das Ganze sehr sehr nahe gegangen ist und er war ja offenbar erleichtert, dass er ermittelt wurde. Sicherlich hätte er den ersten Schritt machen können, aber darüber zu urteilen getraue ich mir nicht, ich weiß nicht, wie ich mich in einer entsprechenden Situation verhalten hätte, hätte ich mich gestellt?
Ich finde vom Kuhhandel vor Gericht profitieren nur die Kaltblütigen, das hätte man niemals gesetzlich verankern dürfen sondern ganz im Gegenteil, entscheiden dagegen vorgehen und nicht den in den Gerichten eingezogenen Schlendrian zum Gesetz machen. Denkbar ist sogar, dass unter der aktuellen Gesetzeslage durch den Druck Unschuldige sich falsch bezichtigen um mit einer geringeren „Strafe“ davon zu komm ein.