Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:20
Ich hab fast die Vermutung, dass die Mutter von Mohamed jetzt erst wirklich realisiert hat, was mit ihrem kleinen Sohn passierte.

Jetzt wo der Richter es , fast wie eine Geschichte zusammengefasst hat und alles chronologisch jedoch im Monolog als geschichtliche Aufarbeitung erzählt.

Wie wird S. die emotionale Reaktion Mohameds Mutter verwerten?

Er wird Angst vor ihr haben
Angst, dass sie ihm wehtun könnte.
Aber es wird ihn emotional nicht berühren.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:20
@AveMaria
Wobei mir das zu heftig ist,das Erschiessen,auch wenn man es am liebsten machen würde.
Ich würde mich an einem Stück Scheisse nicht vergreifen um mich selbst dafür zu bestrafen.
Wenn du verstehst was ich meine.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:21
@Herzsonne
Ich glaube, auch jetzt erst kann die eigentliche Aufarbeitung beginnen.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:23
@Nina75

Fr. Bachmeier war für die Tat 3 Jahre im Gefängnis.
Das hat sie mit großer Wahrscheinlichkeit sehr gerne auf sich genommen.
Auch wenn es ihre Tochter leider nicht mehr lebendig gemacht hat.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:26
@Pilcher
Mir ist es lieber das der Täter jahrelang im Knast sitzt und leidet.
Das er seine Freiheit nicht geniessen kann,das er um sein Leben fürchten muss,das ihn das Gewissen quält.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:27
Ich kann ihm nur wünschen, dass er im Knast die richtigen "Freunde" findet.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:29
@Nina75

mir ist es auch so lieber.
Aber wenn ich in dieser Situation eines Elternteils wäre, könnte ich nicht dafür garantieren, dass wenn er irgendwann mal wieder rauskommt ihm dann etwas zustossen würde....


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:30
Jetzt kommt die Begründung, wieso keine SV


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:30
Nachdem der Richter den Mord und die Vergehen an Mohamed beschrieben hatte, verlässt die Mutter des getöteten Jungen den Saal. Zuvor war sie zusammengebrochen: „Du bist ein Arschloch ich mache mit dir was du gemacht mit meinem Kind, böse, du bis ein Arschloch!“, Silvio S. wischt sich in den Augen.

Quelle: http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/live-blog-heute-faellt-das-urteil-im-prozess-gegen-kindermoerder-silvio-s


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:33
An die Jurakundigen hier:
Worauf begründet sich die Rechtssprechung in D, dass für zwei vollkommen unabhängig voneinander erfolgte Morde nur 1x lebenslänglich verhängt werden kann? Dass man aus zwei relativ nahe beieinanderliegenden Taten ein Verfahren macht, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen. Ist auch organisatorisch und kostentechnisch einfacher. Aber warum nur einmal bestrafen, statt zweimal? Es handelt sich doch nicht um Doppelmord in einer Tateinheit.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:37
@AveMaria leider gibt es das in Deutschland nicht...

"Ein mehrfaches lebenlänglich kennt das deutsche Recht nämlich nicht."

Quelle: www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/14/lebenslnglich-geht-nur-einmal/


1x zitiertmelden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:45
Es wird ja wegen den anderen Sachen noch gegen ihn ermittelt - kann da dann theoretisch die sicherheitsverwahrung ergänzt werden?


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:47
@SecretLetter
Theoretisch kann sie auch nachträglich verordnet werden, ja. Ist aber kompliziert. Bedenkt, dass das jetzige Urteil auch keinen festen Entlassungszeitpunkt vorsieht


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:50
Zitat von Nussknacker13Nussknacker13 schrieb:"Ein mehrfaches lebenlänglich kennt das deutsche Recht nämlich nicht."

Quelle: www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/14/lebenslnglich-geht-nur-einmal/
Also je Täter? Ich stelle mir vor:
Jemand begeht 2015 einen Mord und wird dafür lebenslänglich verknackt. Sitzt die Strafe komplett ab, wird frühzeitig entlassen, oder hat mal Ausgang irgendwie...

Er begeht z.B. 2027 in Freiheit einen weiteren Mord und wird auch überführt.

Dann gibt es doch wieder einen Prozess, und er kann erneut lebenslänglich für die neue Tat bekommen? Es sind doch verschiedene Tateinheiten. Oder sehe ich das falsch?

Ich finde, es ist ein Unterschied, und muss auch als solcher in der Rechtsprechung berücksichtigt werden, ob jemand in einem "Rutsch" zwei Menschen tötet, oder mit deutlichem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang. Das muss doch zwei Urteile nach sich ziehen, genauso wie im obigen Fall.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:52
Die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten - und somit das Motiv seiner Straftaten - könne laut dem Experten in der Therapie korrigiert werden. "Diesen Gesichtspunkt müssen wir in der Zukunftsprognose berücksichtigen", so Horstkötter. Das Gericht folgt der Einschätzung des Psychiaters: Man könne einen Hang nicht sicher feststellen. Eine Sicherungsverwahrung wird nicht angeordnet.
Das ist alles so tragisch, ich finde dafür keine Worte. Er hätte sich quasi "nur" Hilfe holen müssen, nur einen kleinen Schritt aus dieser zwanghaften, engstirnigen Welt heraus. Weg von diesem Umfeld. Es hätte anders laufen können! Zwei kleine Jungen mussten sterben, die ihr Leben noch vor sich hatten! Und das alles, obwohl Silvio S. hätte eine Therapie machen können!

https://www.therapie.de/psyche/info/index/diagnose/persoenlichkeitsstoerungen/selbstunsicherheit/

"Bei einer selbstunsicheren (auch: ängstlichen oder ängstlich-vermeidenden) Persönlichkeitsstörung fühlen sich die Betroffenen ständig unsicher, minderwertig, angespannt und besorgt. Gleichzeitig sehnen sie sich ständig nach Zuneigung und danach, von anderen akzeptiert zu werden. Sie leiden unter dauernden Selbstzweifeln und reagieren überempfindlich auf Kritik und Zurückweisungen..."


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 12:55
@AveMaria
Wenn er nach einer lebenslänglichen Strafe nochmal so eine Tat in Freiheit begeht wird er nochmal lebenslang bekommen und dann auch SV mit großer Wahrscheinlichkeit. Aber so alt muss man dann auch erstmal hinter Gittern werden...jedenfalls hat er jetzt noch keine Strafe erhalten, keine Resozialisierung etc und es gibt eben nur einmal lebenslang weil es eine Gesamtstrafe ist. und wenn er 20 kinder getötet hätte. Theoretisch würden für Missbrauch und alle anderen Anklagepunkte nach deiner Logik in jahren obenauf addiert werden. Aber lebenslang ist nun einmal bei uns Höchststrafe und festgelegt. Ein Insasse muss in D. zumindest die Aussicht auf Entlassung haben


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 13:00
15 Jahre für 2 junge Leben ist ein Witz.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 13:02
Früher gab es die Gesamtstrafbildung.
Heute beträgt bei lebenslanger Freiheitsstrafe die Mindestverbüßungsdauer 15 Jahre. Dann wird überprüft, ob er noch gefährlich ist. Wenn nicht, kommt er auf Bewährung raus; wenn Ja, nicht. Bei Besonderer Schwere der Schuld kommst du niemals nach 15 Jahren raus, denn wird im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wird nach etwa 10 bis 15 Jahren vom Gericht geprüft, welche Mindestverbüßungsdauer schuldangemessen ist. Diese liegt natürlich über 15 Jahren. Gibt Fälle, in denen das Gericht von 30 Jahren ausgegangen ist. Nach Ablauf diese Zeit wird ebenfalls überprüft, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgeht.
Davon zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung. Sie wird - auch bei zeitiger Freiheitsstrafe - dann angeordnet, wenn davon auszugehen ist, daß der Täter auch nach Verbüßung der angemessenen Strafe noch gefährlich ist. Diese ist aber keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 13:04
Für Silvio S. sprach laut Horstkötter, dass er ein Geständnis abgelegt, Reue und Einsicht gezeigt hat.
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Elias/Urteil-gegen-Silvio-S-im-Elias-Prozess-in-Potsdam (Archiv-Version vom 27.07.2016)


woran will der Richter denn bitte "Reue" festmachen ?
Doch wohl nicht an dem abgelesenen Text, der ihm von seinen Verteidigern diktiert wurde ?!

Reue wäre für mich gewesen, reinen Tisch zu machen und Tacheles zu reden, was wirklich (mit Elias) passiert ist.


5x zitiertmelden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

26.07.2016 um 13:10
Nun setzt sich der Vorsitzende mit den Adhäsionsanträgen der Nebenklage auseinander, etwa mit dem Antrag auf Schmerzensgeld für Mohameds Mutter.
Na toll. Dazu gibt es keine Erläuterung mehr oder wie? Das würde mich gerade interessieren, wie das festgelegt wird bzw warum es abgelehnt wurde im Fall der Geschwister


melden