@Dill Ein Alibi muss überhaupt nicht veröffentlicht werden, und kann auf vielerlei Weise zustande kommen.
Als Wachschützer kann S. eine Schicht mit einem Kollegen gearbeitet haben, es kann das Bewegungsprofil anhand des Handys überprüft worden sein, es kann eine Familienfeier gegeben haben oder einen Abend mit den Eltern vor dem TV. Es kann auch mehrere Zeugen geben, plus ein Bewegungsprofil.
Ob jemand ihm ein Alibi gab, und wer, das wäre aus offensichtlichen Gründen nicht zu veröffentlichen. Oder würdest Du in einem solchen Zusammenhang öffentlich genannt werden wollen - und sei es nur als "ein Kollege" ?
Man sollte aber der Polizei doch genug Kompetenz zutrauen, dass "hat ein Alibi" genügt, um das Thema vorläufig abzuschließen.
Die Polizei ist in einer laufenden Ermittlung jedenfalls nicht auskunftspflichtig, egal wie empört Du Dich darüber zeigen magst.