@LARA43 LARA43 schrieb:Wird er weiterhin in Einzelhaft bleiben, wenn er verurteilt und schuldig gesprochen wurde? Welche Kriterien zählen für eine Einzelhaft?
Das kommt drauf an. Eine verurteilte Person kann sich nicht einfach aussuchen, ob sie in Einzelhaft kommt oder nicht.
Die Anforderungen an eine Einzelhaft, sind in § 89 StVollzG geregelt.
Hiernach ist Einzelhaft nur dann zulässig, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Verurteilten liegen.
Wenn befürchtet werden muss, dass Herr S. von anderen Gefangenen misshandelt werden wird o.ä. kann er durchaus in Einzelhaft gehalten werden.
Bei mehr als drei Monaten Einzelhaft, muss aber die Aufsichtsbehörde zustimmen.
Mal was grundsätzliches:
Es heißt immer "Kinderschänder und Kindermörder stehen in der Knasthierarchie ganz unten".
Das mag in der Praxis so sein, im Laufe des Haftalltags d.h. wenn der Gefangene einige Zeit einsitzt, geht die begangene Tat meist unter.