Das wird jetzt ein wenig off topic, sorry.
@Sternchenxx Strafverteidiger wollen von ihrem Mandanten in der Regel nicht wissen, ob sie schuldig oder unschuldig sind. Die Aufgabe des Strafverteidiger ist die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens.
Wenn die Beweislage erdrückend ist, rät der Strafverteidiger zur geständigen Einlassung, ansonsten in der Regel zum Schweigen, denn dem Angeklagten muss die Schuld bewiesen werden.
Das Übliche ist, dass der Mandant dem Strafverteidiger erklärt, er sei unschuldig. Wenn der Mandant dem Strafverteidiger gegenüber eine Tatbeteiligung einräumt, guckt der Strafverteidiger in der Regel, was dem Mandanten bewiesen werden kann und arbeitet danach gemeinsam mit dem Mandanten die eventuell strafmildernde geständige Einlassung vor oder rät zum weiteren Schweigen.
Der Anwalt hat eine berufliche Schweigepflicht. Er darf nichts ohne Zustimmung des Mandanten vortragen, was er über eine Tat erfahren hat.
Im deutschen Strafrecht wird nicht auf schuldig oder unschuldig plädiert, sondern ist die in der Anklageschrift vorgeworfene Tat im Verfahren bewiesen.
Es gibt Strafverteidiger, die ihren Mandanten immer raten, zu gestehen. Da kommen dann teilweise Delikte zur Sprache, die den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt waren. So etwas ist in der Berufsethik sehr zweifelhaft.