Mord an Judith Thijsen (23)
15.04.2016 um 17:32Kann der auch Nicole Stindt auf dem Gewissen haben ?
Er war im Januar 2012 am Landgericht Aurich zu 4 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mehrere Frauen brutal vergewaltigt. Gutachter stuften ihn als dauerhaft gefährlich ein, attestierten ihm ein „menschenverachtendes Frauenbild“.Also wie verstehe man das jetzt, der Mann sollte nach seiner Haft noch in Sicherungsverwahrung weil er so gefährlich ist, bevor er aber überhaupt die Haftstrafe abgesessen hat darf er komplett allein draussen rumlaufen? Weil er nach einem Jahr wieder sozial ist?
Das Gericht ordnete sogar Sicherungsverwahrung an! Heißt: Auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe sollte N. nicht wieder auf die Menschheit losgelassen werden. Es kam anders…
Eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover erklärt: „Auch die Resozialisierung spielt bei der Beurteilung über Freigänge eine Rolle. Und Sicherungsverwahrung würde sich an eine Haftstrafe anschließen.“
crimefan schrieb: Steuerhinterziehung 3,5 Jahre. Vergewaltigung von mehreren (!) Frauen 4 Jahre 10 Monate.@crimefan,
Hmm, irgendwas stimmt doch da nicht.
Lars01 schrieb:Dass er unbegleiteten Freigang hat, versteht kaum jemand. Ich auch nicht.
Aber ich verstehe es momentan auch nicht wie das sein kann, dass er zum Freigänger wurde, falls die anschließende Sicherungsverwahrung bestand hatte. Der hätte dadurch doch nichts zu verlieren gehabt.
jacki79 schrieb:Und: Bauchgefühle lassen die Richter da nicht gelten.An was ausser dem eigenen Bauchgefühl bilden sich diese Leute denn ein Urteil ? Im Grunde ist das Einzige, das wirklich belegbar ist, daß sich der Insasse angepasst und unauffällig verhalten hat ? Was sonst gibt es denn noch an hieb-und stichfesten Fakten ? Sicher spielt es da auch eine Rolle, daß nur ein geringer Prozentsatz wieder straffällig wird, aber selbst wenn von 100 nur 5 rückfällig werden bedeutet das im Extremfall 5 unschuldige Menschenleben.