@ElimesDas hat nchts mit Überliegefrist zu tun.
Jedesmal, wenn dich jemand anzeigt - und sei es , dass alles aus der Luftgegriffen und du vllig unschuldigt bist, wird ein Vermerk gemacht, den ermittende Polizeibeamte aufrufen können.
Wenn dich ein Nachbar angezeigt hat, weil die zu laut gefeiert hast
Weil du ihn angeblich beleidigt hast ... ega, was zu einer Anzeige geführt hat .... wird festgehalten.
Mal ein anderes Beispiel: Ein unschuldiger Mann wird einer versuchten Vergewaltigung angezeigt. Bei der Gegenüberstellung zeigt sich, er war es nicht. Der wahre Täter wird überführt.
- Trotzdem behält der Unschuldige den Vermerk wegen eines Sexualdeliktes angezeigt worden zu sein.
Wenn er Jahre später wieder in die Situation kommen sollte, stolpern die Ermittler über die alte Anzeige und werden ihn wahrscheinlich genauer unter die Lupe nehmen.
Im aktuellen Fall: Gut, dass es diese Vermerke gibt - aber schlecht natürlich, dass es so unmenschlich, rücksichtslos und brutal handende Menschen gibt.