@Comtesse@olli1231Absolute Zustimmung!
Es ist ja leider nicht der erste Fall, in dem sich ein Gutachter mit solch fatalen Folgen geirrt hat. Ich finde auch, für eine solche Fehleinschätzung muss jemand verklagt werden. Schmerzensgeld für die Angehörigen, dazu eine saftige Strafe. Dann würden solche Schlampereien bei Gutachten nämlich nicht mehr vorkommen. Jede andere Berufsgruppe wird ja auch bei begangenen Fehlern zur Rechenschaft gezogen. Wenn ein Baugutachter beispielsweise eine Brücke als stabil bewertet, die Brücke nach einer gewissen Zeit einstürzt, kann ja auch nicht sagen: "Sorry, hab' gar nicht gesehen, dass die Stahlträger verrottet sind. Pech für die, die dabei über den Jordan gegangen sind. Es gibt eben ein gewisses Restrisiko."
Wenn Verantwortliche bei entlassenen Schwerverbrechern von einem von der Bevölkerung zu tragenden Restrisiko sprechen, empfinde ich das als zynisch. Man sollte sich die Frage stellen, ob die Form von Begutachtungen nicht grundlegend reformiert werden muss.