@z3001x Ja, das ist durchaus möglich. Das Vorverfahren hat mehrere Stufen. Ganz am Anfang, im "arraignment," steht die Haftfrage, und die Möglichkeit, eventuell auf Kaution oder ohne Kaution bis zum Prozess entlassen zu werden. Das ist hier bereits abgehakt, er wurde auf Kaution und unter Auflagen (Passabgabe) entlassen.
Dann muss das Gericht feststellen, dass überhaupt ein, wie man in Deutschland sagt, Anfangsverdacht vorliegt. Das entscheidet in New York die grand jury, und in diesem Fall hier hat sie das getan.
Dann geht der Fall zurück zu einem weiteren "arraignment," dem "arraignment on the indictment." Hier wird dem Beschuldigten der genaue Tatvorwurf der grand jury dargelegt. Der Beschuldigte wird dann aufgefordert, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er sich schuldig bekennt oder nicht. Im Vorfeld dessen kann bereits eine Verhandlung mit dem Staatsanwalt stattfinden, meist aber wird damit noch gewartet. Der Beschuldigte, jetzt formell angeklagt, bekennt sich "nicht schuldig."
Und nun beginnt das durchaus lange und sehr wichtige Vorverfahren:
Der Angeklagte hat das Recht auf "discovery," das heisst die Staatsanwaltschaft muss nun komplette Akteneinsicht gewähren (das geschieht hier früher und radikaler als in Deutschland). Alle Ermittlungserkenntnisse der Polizei müssen dem Angeklagten und seinem Verteidiger übergeben werden. Diese werden nun viel Zeit damit verbringen, diese zu untersuchen.
Dann beginnt die Hauptarbeit des Verteidigers: in mehreren Terminen hat er nun die Möglichkeit, Anträge zu stellen (motions), so z.B. Beweisanträge, Anträge auf Ausschluss von Beweisen (weil diese rechtswidrig gesammelt wurden oder nicht relevant sind usw.), und er kann nun auch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen, weil er der Meinung ist, die Staatsanwaltschaft hat einfach nicht genug Beweise für ein solches.
Der Richter entscheidet dann über all diese Anträge. Das Verfahren ist immer öffentlich, damit jeder sehen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht, aber hier sind die Juristen fast immer unter sich, da es für Zuschauer sehr langweilig ist.
Während dieser Zeit wird der Verteidiger auch Kontakt zum Staatsanwalt aufnehmen zwecks Verhandlung über einen positiveren Ausgang des Verfahrens, also einen "deal." In den USA enden über 90% der Fälle mit so einem deal, in dem sich der Angeklagte schuldig bekennt, und dafür entweder eine leichtere Strafe oder eine Anklage auf ein leichteres Verbrechen erhält.
In so einem Fall teilen die beiden, Verteidiger und Staatsanwalt das dem Richter mit. Der Richter prüft dann ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, und wenn ja, fällt er das entsprechende Urteil. Ein Prozess findet dann gar nicht mehr statt.
Ist dem nicht so, gibt es dann irgendwann eine "trial readiness conference," das heisst der Richter setzt einen Termin, an dem beide Seiten erklären müssen, dass sie nun bereit sind für den Prozess. Und dann wird ein Prozesstermin gesetzt.
Der Prozess (trial) selbst beginnt dann mit der Auswahl der Jury.