Tötungsdelikt - Berlin Marzahn-Hellersdorf 18-jährige Tote nach Party
10.12.2015 um 05:45Sehr bewegend. :(
Im Prozess um den Mord an der Schülerin Hanna K. hat das Landgericht Moabit am Donnerstagvormittag eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters. Der Verteidiger von David K. hatte sich in seinem Antrag gegen eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen und auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten angesichts seiner "geringen Intelligenz" hingewiesen.http://www.morgenpost.de/berlin/article206808335/Lebenslange-Haft-fuer-den-Moerder-von-Abiturientin-Hanna-K.html
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige David G. sein Opfer in den frühen Morgenstunden des 16. Mai auf dessen Weg vom Bahnhof Wuhletal nach Hause von hinten angegriffen hat und die 18-Jährige nach seinem vergeblichen Versuch, sie zu vergewaltigen, erwürgte. G. hatte die Schülerin, die von einer Party kam, vor der Tat bereits im U-Bahnhof Frankfurter Allee in Lichtenberg entdeckt und seither verfolgt.
Nachdem wenige Tage nach der Tat Bilder von David G. aus einer Überwachungskamera veröffentlicht worden waren, war der 31-Jährige selbst zur Polizei gegangen, hatte dort aber bestritten, Hanna K. getötet zu haben. Nachdem DNA-Spuren ihn überführten, räumte er die Tat ein, sprach aber sowohl bei den Vernehmungen durch die Mordkommission als auch in Prozess von einem Unfall und verstrickte sich zudem mehrfach in Widersprüche. Auch die Richter bezeichneten die Aussagen des Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung als unglaubwürdig. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte ein Gutachter David G. zwar als "intellektuell minderbegabt", aber dennoch voll schuldfähig eingestuft.
David G. lebte bis zu seiner Festnahme noch bei seinen Eltern und verbrachte den größten Teil seiner Zeit vor dem Computer. Auf dem entdeckten Experten des Landeskriminalamtes zahlreiche Dateien mit Pornos. Eine Gutachterin wollte nicht ausschließen, dass sich bei G. durch diese Filme sexuelle Gewaltfantasien entwickelten und verfestigten, die am Ende zu der brutalen Tat führten. Die besondere Grausamkeit der Tat hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem damit begründet, dass der Todeskampf des Opfer der rechtsmedizinischen Untersuchung zufolge bis zu acht Minuten dauerte.
Bereits die Staatsanwaltschaft hatte darauf verwiesen, was David G. mit dieser Tat nicht nur dem Opfern sondern auch dessen Eltern und Geschwistern angetan hatte. Der Anklagevertreter sprach von dem schlimmsten Albtraum, den Eltern erleiden können. Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen.
Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen)aus der Wiki.
Hanna aus Berlin heimtückisch ermordet - Täter ohne Reuehttp://www.ardmediathek.de/tv/BRISANT/Hanna-aus-Berlin-heimtückisch-ermordet-/Das-Erste/Video?documentId=32178164&bcastId=2673662 (Archiv-Version vom 11.12.2015)
10.12.2015 | 02:01 Min. | Verfügbar bis 17.12.2015 | Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Hanna war erst 18 Jahre alt, als ein Mann sie nachts überfiel und ermordete. Regungslos nahm ein 31-Jähriger die Strafe dafür entgegen - lebenslang wegen Mordes.
"Du willst sie jetzt unbedingt haben, habe ich mir gesagt"http://www.morgenpost.de/berlin/article206813059/Du-willst-sie-jetzt-unbedingt-haben-habe-ich-mir-gesagt.html
"David G. hat den schlimmsten Albtraum Wirklichkeit werden lassen, den Eltern erleben können." Das sagte Oberstaatsanwalt Rainer Albers am Montag im Prozess um den Mord an der Schülerin Hanna K. aus Kaulsdorf über den Angeklagten. Drei Tage später haben die Richter einer Schwurgerichtskammer am Landgericht Moabit dieser Einschätzung in vollem Umfang zugestimmt. Am Donnerstag verurteilten sie den 31-jährigen Lichtenberger wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie entsprachen damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die gleichfalls beantragte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Begnadigung ausschließt, blieb dem Verurteilten allerdings erspart.
Das Gericht hege nicht den geringsten Zweifel an der Schuld von David G., sagte der Vorsitzende Ralph Ehestädt in seiner Urteilsbegründung. Für die Kammer gilt als erwiesen, dass der 31-Jährige die Schülerin in den frühen Morgenstunden des 16. Mai auf dem Weg vom U-Bahnhof Wuhletal nach Hause nur 200 Meter von ihrem Elternhaus entfernt tötete, nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, sie zu vergewaltigen. Entdeckt und danach verfolgt hatte G. die 18-Jährige zuvor im U-Bahnhof Frankfurter Allee, von dort aus hatte Hanna K. nach einer Party den Heimweg angetreten.
Richter nennt die Unfallversion von David G. völligen Unsinn
G. selbst hatte sich bei seinen Vernehmungen durch Beamte der Mordkommission weitgehend geständig gezeigt, frühere Aussagen dann aber in der Hauptverhandlung teilweise relativiert. Die Tötung räumte er ein, bezeichnete sie aber als Unfall. Er habe Hanna K. umarmen wollen, dabei seien beide gestolpert, er habe plötzlich auf der Schülerin gelegen und sich bei dem Versuch, sich aufzurichten, wohl versehentlich auf ihrem Hals abgestützt und sie so erwürgt, so schilderte G. die Tat. Diese Darstellung bezeichnete Ehestädt in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag kurz und schlicht als völligen Unsinn. "Das glaubt Ihnen in diesem Saal kein Mensch", wandte sich der Vorsitzende direkt an David G.
Die knapp 40-minütige Urteilsbegründung befasste sich unter anderem auch mit der langen Zeitspanne, die zwischen dem Entschluss von David G., sein Opfer zu vergewaltigen, und der Begehung des Mordes am Ende der Ereigniskette lag. Es war eine erschütternde Analyse, zeigte sie doch, dass es Zeit und Möglichkeiten gab, das Schlimmste zu verhindern.
Bei der Sichtung der zahlreichen Pornodateien auf dem Computer von David G. war den Ermittlern der Mordkommission ein scheinbar unbedeutendes Foto aufgefallen. Es zeigte eine mit einem Minirock und einer Netzstrumpfhose bekleidete junge Frau. Strumpfhosen, das wussten die Beamten, spielten in den sexuellen Fantasien von G. eine wichtige Rolle, und die Frau auf dem Foto hatte verblüffende Ähnlichkeit mit Hanna K., die in dieser Nacht ebenfalls eine Netzstrumpfhose trug.
Richter, Staatsanwalt und Gutachter gehen davon aus, dass G. in der 18-Jährigen das ideale Opfer sah, als er sie im U-Bahnhof entdeckte. Es ist allerdings müßig zu fragen, ob die Schülerin ihrem späteren Mörder gar nicht aufgefallen wäre, wenn sie keine Netzstrumpfhose getragen hätte.
Nach der Begegnung im U-Bahnhof folgte G. der 18-Jährigen zunächst über sieben U-Bahnstationen und schließlich vom Bahnhof Wuhletal auf dem Rest ihres Heimwegs. Da wäre genug Zeit gewesen, das Vorhaben, die 18-Jährige zu vergewaltigen, aufzugeben, befand die Staatsanwaltschaft im Prozess. Doch G. war dazu wohl nicht mehr bereit. "Du willst sie unbedingt haben, habe ich mir immer wieder gesagt", zitierte der Vorsitzende am Donnerstag eine Äußerung von G. in seinen Vernehmungen bei der Mordkommission.
Verteidiger will verminderte Schuldfähigkeit prüfen lassen
Auch der eigentliche Mord dauerte lange, zwischen fünf und acht Minuten brauchte G. laut rechtsmedizinischem Gutachten, um die junge Frau zu erwürgen. Für das Gericht ebenfalls eine lange Zeitspanne, in der G. von der Schülerin hätte ablassen können. Und schließlich hätte das grausame Geschehen auch eine andere Wendung nehmen können, wenn ein Zeuge nicht einem verständlichen, aber fatalen Irrtum erlegen wäre. Der Mann, der zur Tatzeit nahe dem Tatort ebenfalls auf dem Heimweg war, sprach in der Verhandlung von schwachen Geräuschen, die er aus der Ferne vernommen habe. Das Gericht ist ebenso wie die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass das, was der Zeuge hörte, vom Todeskampf des Opfers stammte. Der Mann selbst vermutete hinter den Geräuschen Wildschweine.
Staatsanwalt Rainer Albers und Nebenklagevertreter Roland Jahn begrüßten nach der Verhandlung das Urteil. Verteidiger Eckart Fleischman hingegen kündigte gegenüber Journalisten Revision an. Er schließt nach wie vor nicht aus, dass sein Mandant aufgrund seiner "geringen Intelligenz" vermindert schuldfähig ist und will das vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Ein Gutachter hatte David G. im Prozess als voll schuldfähig bezeichnet, dem schloss sich auch das Gericht an. "Bei ihnen liegt zwar eine leichte Intelligenzminderung vor, auf der anderen Seite verfügen sie allerdings über beachtliche Fähigkeiten im technischen Bereich", sagte der Vorsitzende an die Adresse von David G. Der nahm das Urteil so teilnahmslos auf, wie er auch die gesamte Verhandlung verfolgt hatte.
Levom schrieb:denn jeder Mensch hat eine 2. Chance verdient, finde ich.Du magst recht haben, dass jeder Mensch eine 2. te Chance verdient hat.