@all:
ich lese hier schon von Anfang an mit und habe heute gesehen, dass es eine kleine Diskussion zum Thema "Kontosperrung"/"Kartensperrung" gab.
Eine vermisste Person ist keine Begründung ein Konto sperren zu lassen. Eine Kontosperrung (wenn diese nicht vom Kontoinhaber beauftragt wird) kann nur über das Gericht erfolgen. Ich bin mir auch sehr sicher, dass das nicht einfach eine Polizeidienststelle beauftragen kann.
Ich rede jetzt nicht über Themen wie Kontopfändung oder Sperrung der Bank wegen überzogenem Kreditrahmen. Ein Konto mit normalem Verfügungsrahmen (sei es durch Guthaben oder einem Dispositionskredit) kann nicht so ohne weiteres ohne Zustimmung des Kontoinhaber gesperrt werden.
Sollten die Eltern Kontovollmacht haben, liegt dies ebenfalls nicht im Rahmen der Vollmacht (genauso wenig wie Kontolöschung oder Aufnahme von Krediten)
Bei Kartensperrungen weiß ich leider aus Erfahrung, dass das manchmal relativ lasch gehandhabt wird und es z.B. auch die Eltern telefonisch machen könnten. Kommt halt drauf an, an welchen Sachbearbeiter man kommt und wie genau dieser es nimmt....
Noch eine kleine Anmerkung zum Thema "Verfolgung des Geldstroms": Sollte FF untergetaucht sein, mit der Absicht nicht gefunden zu werden, wird er alle "Geldtransfers" sei es nun in Natura (Abholung am Schalter) oder mit Karte oder telefonisch vermeiden. In der heutigen Zeit wird alles mit genauer Uhrzeit und Ort hinterlegt.
Natürlich wäre es möglich bei einer X-beliebigen Bank ein weiteres Girokonto zu eröffnen und dort sein Geld einzuzahlen (welches er vorher abgehoben hat). Sollte diese Bank nicht der SCHUFA angehören (kommt noch vor) ist es auch fast ein Ding der Unmöglichkeit diese weitere Bankverbindung herauszubekommen.
Da uns aber Informationen fehlen, welche Höhe die Abhebung am Geldautomaten hatte oder ob es schon vorher höhere, regelmäßige Abhebungen gab, ist das alles nur Vermutung....
Und jetzt bin ich auch schon wieder ruhig ;-)