KonradTönz1 schrieb:Wo ist das Problem? Wenn man keinen Indizienprozess startet, kommen die beiden (oder drei) auf jeden Fall davon. Wenn man einen Indizienprozess führt, hat man zumindest eine gewisse Chance auf eine Verurteilung.
Das "Problem" ist, dass einem nicht zweimal wegen der selben Strafsache der Prozess gemacht werden kann. Ein Indizienprozess ohne Beweis ist daher eine riskante Sache. Wenn es also einen Freispruch im Indizienprozess gäbe u. anschließend das Mädchen als belastende Zeugin auftreten würde, könnte man die beiden nicht wegen der selben Straftat (wahrscheinlich Totschlag an JHB) wieder vor Gericht stellen.
Es ist also sinnvoll abzuwarten, ob eventuell einer der Beteiligten sich verplappert o. ein Zeuge diese belastet, insbesondere bei der dt. Täter-Kuscheljustiz.
KonradTönz1 schrieb:Von der Schuld des Trios bist du ja absolut überzeugt.
Unsinn, ich halte es lediglich für sehr wahrscheinlich, dass die beiden Männer das Opfer zumindest über die Brüstung geschubst haben. Die Aussagen des Trios widersprechen sich Gegenseitig u. allesamt der Mantrailer-Nase. Wäre JHB verunfallt hätte man das zu Protokoll gegeben, dies geschah jedoch nicht. Geh doch zur Abwechslung mal auf die Fakten ein statt unsachlich zu provozieren.
Das Mädchen schrie wohl als die beiden ihn über die Brüstung stießen/warfen. Die Aussage, dass sie schrie weil jemand im Wasser trieb ist nicht haltbar, da sie unter Drogen stand u. die Wasseroberfläche stockdunkel war, hätte sie dort im Hochwasser niemanden sehen können. Gleiches gilt für die anderen beiden.
Zum THema Strafklageverbrauch, Basiswissen wenn man sich mit Kriminalfällen beschäftigt:
Wikipedia: Ne bis in idem