TatzFatal schrieb:Nein er ist nicht als Unschuldig anzusehen.
Auch auf die Gefahr hin, dass es hier ein "Nein-Doch-Nein-Doch-Spiel" wird. Er ist als unschuldig anzusehen. Es gibt klare Gesetze, die besagen, dass jemand bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen ist. Unabhängig davon ob der Verdächtige nun lebt oder nicht.
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
(Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen)
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
(Art. 2 Abs. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention)
Übrigens: Selbst Sabine Thurau vom LKA Hessen wies in der Pressekonferenz zum Fall MS auf die Unschuldsvermutung hin. Sie sagte es wird immer beim Tatverdacht bleiben.
TatzFatal schrieb:Hast du eine Quelle dazu?
http://www.hessenschau.de/kultur/video-44358.html (Archiv-Version vom 25.11.2017)TatzFatal schrieb:Es gab einige Indizien dazu, das war der Grund weshalb der Fall Tristan überprüft wurde.
Nein gab es nicht! Jahrelang wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es weltweit keinen einzigen vergleichbaren Fall gibt. Verletzungsbild, Opferauswahl, Täterverhaltensweisen, Täterbeschreibung und und und passen nicht zu den anderen Mordfällen. Es ging eher um Öffentlichkeit.
Wenn du meinst, dass es Indizien gab, kannst du diese gerne hier benennen ;-)
TatzFatal schrieb:Was ist deine Intention für diese Aussage?
Habe ich doch erklärt!