veggieMP schrieb:An erster Stelle (sollten) solche Verhaltensänderungen sicher den „ersten“ Bezugspersonen auffallen. Ich denke da an die eigenen Eltern bzw. Freunde.
Wobei ich erwähnen möchte, das die Eltern auch nicht immer wirklich alles über ihr eigenes Kind wissen, wie diese oft eigentlich zu wissen meinen.(...)
Da bin ich vollkommen bei Dir. Nun wohnte S.G. nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer Art "WG". Natürlich gilt das Folgende nicht pauschal, jedoch ist in solch einer Atmosphäre der Umgang und auch die Gesprächsbereitschaft für gewöhnlich unverkrampfter und offener als daheim bei den Eltern.
Wir kennen natürlich die persönlichen Verhältnisse innerhalb dieser WG nicht, darüber kann nur spekuliert werden. Ich persönlich denke jedoch, dass man in diesem Umfeld eher eine Verhaltensänderung oder Hinweise auf depressive Tendenzen wahrgenommen hätte, als im Elternhaus. Im XY-Beitrag zumindest werden sowohl die Verhältnisse zwischen S.G. und Mutter als auch zwischen S.G. und Mitbewohnern sehr positiv, unverkrampft, offen und vertraut dargestellt.
Da es anscheinend weder seitens der Eltern, noch Mitbewohnern oder sonstiger Seite irgendwelche Hinweise auf depressive Tendenzen oder sogar vorsuizidales Verhalten gibt, das Umfeld S.G.s intakt war, keine akuten persönlichen Probleme bekannt wurden bzw. nicht öffentlich kommuniziert werden, schätze ich nach jetzigem Stand der verfügbaren Informationen die Wahrscheinlichkeit eines spontanen Suizides gering ein, ausgeschlossen ist es aber wohlgemerkt nicht.
veggieMP schrieb:Es kann natürlich auch durch einen „unglückliches“ Missgeschick (Unfall) passiert sein.
Hier denke ich daran, wie bereits ein User dies schon mal schrieb, das Sandra G. vielleicht auf dem Geländer saß und das Gleichgewicht verlor.
Ein solches Szenario kann ich mir persönlich ebenfalls vorstellen. Theoretisch sollte ein Obduktionsergebnis hier weiterhelfen können. Das Verletzungsmuster steht ja im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie das Opfer abstürzte. Das wiederum lässt Rückschlüsse darauf zu, von wo und in welcher Position S.G. zu Fall kam. Auch die Fundsituation ist dabei von großer Bedeutung. Wie und wo schlug sie auf ? Lag sie auf dem Rücken, dem Bauch, in welcher Ausrichtung ? Zusammen mit dem Verletzungsmuster ergibt sich dann ein Bild, welches die Ermittler mit einer wahrscheinlichen Absturzposition in Einklang bringen können. Anschließend kann man die mutmaßliche Position nach Unfall-, Tat- oder Suizidgeschehen gewichten. Sollte bei der Untersuchung beispielsweise herauskommen, dass sie mit dem Rücken zur Fahrbahn auf dem Geländer saß bevor sie abstürzte, wird ein Suizidgeschehen sehr unwahrscheinlich.
veggieMP schrieb:Mord steht auch im Raum, wobei der Täter dann auch über eine eigene, gewisse, Körpergröße und Stärke verfügt haben muss.
Na ja, nicht zwingend. Es kommt eben darauf an, wo sich das Opfer genau aufgehalten hat, als es zur Tat kam. Als fiktives Beispiel angenommen, dass S.G. bereits mit dem Rücken am Geländer lehnte oder darauf saß, wäre kein besonders großer Kraftaufwand nötig, sie mit ein kleinen Stoß oder das plötzliche Anheben der Beine aus dem Gleichgewicht und damit zum Absturz zu bringen. Vor allem dann nicht, wenn das Opfer nicht mit einem solchen "Angriff" rechnet. Ganz anders, wenn das Opfer z.B. auf der Mitte der Brücke gestanden und ersteinmal hätte zum und über das Geländer herüberbuchsiert werden müssen. Zumal sich S.G. in einem solchen Fall auch ziemlich sicher widersetzt hätte.
Yogi schrieb:(...) wenn ich die Äußerungen des Ermittlers richtig verstanden habe, hat sich auf dem Friedhof zum Tatzeitpunkt die Clique um den ehemaligen Freund aufgehalten, zu der Sandra ein angespanntes Verhältnis hatte.
Von der Clique hat sich wohl keiner nach dem Vorfall bei der Polizei gemeldet, was schon vermuten läßt, dass da Tatbeteiligung oder Mitwisserschaft besteht.
Hier ist ein Detail besonders interessant: Die Clique wird eher außen vor gelassen, ganz so, als hätte sie keinen besonderen Kontakt zu S.G. gehabt. Sie verlässt dann im Beitrag auch die Szenerie und der Exfreund bleibt -auf eigenen Wunsch (!) und trotz Überredungsversuchen der Clique- allein zurück. Das ist auffällig. Der Fokus im Beitrag wird damit von der Clique weg auf den Exfreund gelenkt. Es hat den Anschein, als hätte die Clique dem späteren Opfer garnicht begegnen können. Der Exfreund hingegen schon, was hier auch recht auffällig suggeriert wird.
Natürlich ist es auffällig, dass jener Exfreund einige in XY gestellten Fragen an die Öffentlichkeit mutmaßlich mit Leichtigkeit hätte beantworten können, es scheinbar aber wohl nicht zufriedenstellend tat. Es ist auch auffällig, dass er sich scheinbar nie meldete, obschon ihm durch die Ermittler mutmaßlich zumindest eine Zeugenrolle unterstellt wird. Das alles spricht natürlich ersteinmal nicht gerade für ihn.
Doch um das auch ganz klar zu sagen: In unserem Rechtssystem gilt immer die Unschuldsvermutung ! Und auch in unklaren Fällen heißt es: In dubio pro reo.
Die bisherige Sachlage lässt -so wie sie im XY-Beitrag dargestellt wird- keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine Zeugenschaft oder gar aktive/passive Beteiligung des Exfreundes an den Geschehnissen zu. Das ist auch wohl der Grund, warum dieser Fall überhaupt bei XY gelandet ist. Es werden weitere Zeugen gebraucht, um hier Indizien, Vermutungen und Zusammenhänge zu untermauern.
Yogi schrieb:Vielleicht ging es bei dem Treffen aber auch um Klärung von Dingen, die Sandra noch zurückforderte, zum Beispiel ihre Handtasche.
Das mit der Handtasche ist mehr als fraglich. Hätte sie eine tragende Rolle gespielt, hätte man sie sicher irgendwo im Beitrag erwähnt. Schließlich hätte S.G. dann ja noch Gesprächsbedarf gehabt und eine Unterschlagung ist auch ein Motiv. Tatsächlich wird das Verhältnis aber so dargestellt, als würde S.G. dem Exfreund eher aus dem Weg gehen (siehe Szene der Begegnung zwischen S.G., Exfreund und Mitbewohnerin vor der Party auf dem Weg in die Stadt). Später heißt es, sie hätte im Streitgeschehen die WG ohne persönliche Dinge verlassen. Das passt nicht zu der Annahme, der Exfreund könnte noch im Besitz der Handtasche gewesen sein oder sie gar vom Geschehnisort mitgenommen haben.
Schlussendlich stammt die Info aus der "Blöd" und wird von dieser natürlich nicht mit einer Quelle belegt oder der Zusammenhang näher erläutert. Eine Fallrelevanz messe ich der Handtasche und diesen Voraussetzungen deshalb ersteinmal nicht zu.