Vermisstenfall Lars Mittank
19.10.2014 um 13:01@bärlapp
Ob jemand fliegt oder nicht, entscheidet er selbst.
Ob jemand mitgenommen wird oder nicht, entscheidet die Fluggesellschaft.
Ein Arzt kann nur dem Patienten was erzählen, so lange der ihn nicht von seiner Schweigepflicht entbindet.
Unter Umständen ist vorstellbar, dass eine Fluggesellschaft von einem Passagier ein ärztliche Bescheinigung über die Flugeignung verlangt.
Ob jemand fliegt oder nicht, entscheidet er selbst.
Ob jemand mitgenommen wird oder nicht, entscheidet die Fluggesellschaft.
Ein Arzt kann nur dem Patienten was erzählen, so lange der ihn nicht von seiner Schweigepflicht entbindet.
Unter Umständen ist vorstellbar, dass eine Fluggesellschaft von einem Passagier ein ärztliche Bescheinigung über die Flugeignung verlangt.