Vermisstenfall Lars Mittank
30.09.2014 um 20:18Au den "Fall Lars" bezogen: Da meinte ich, würde es wohl schwierig, ihn zur Verantwortung zu ziehen. Denn er ist volljährig und vermutlich auch nicht bevormundet. Also kann er hingehen wohin er will, sich aufhalten wo er will, ohne dass er für jeden seiner Schritte Rechenschaft ablegen muss.das nicht, aber so eine großangelegte suche bekommt nicht jeder und vl sogar nicht so schnell. das kostet einiges! er muss nicht der mama sagen, ich bin ich schweden da und dort, aber bitte lass mich in ruhe mein neues leben weiterleben, sondern einer behörde die ihn sucht mitteilen ich lebe und mich hält niemand fest und ich will nicht dass jemand nach mir sucht. punkt aus kein thema.
wegen der haftung müsste man dann schauen ob es in seine sphäre fällt, dass er sich nicht gemeldet hat. kann er so lang andauernde psychische beeinträchtigung nachweisen, haftet er natürlich für nichts.