Vermisstenfall Lars Mittank
14.10.2020 um 00:09alex36m schrieb:Schwere Körperverletzung wäre qualifiziert wg. gemeinschaftlicher Begehung.@alex36m
Es wäre eine gefährliche Körperverletzung, wenn tatsächlich mehrere gemeinschaftlich die Tat begangen hätten. Völlig korrekt.
Aber es war Mal von vier Angreifern die Rede, wie bei der nächtlichen Verfolgung nach Verlassen des Hotel color, dann hieß es allgemein angeheuerte russische Schläger und es war von einem bayrischen Fussballfan die Rede. Gemeinsam war dem Ganzen wohl nur, dass nur einer zugeschlagen hat und Lars sich während des Schlages wegdrehte und daher das Ohr getroffen wurde.
Da wird es dann schon kritisch, ob ich zu einer gemeinsamen Begehungsweise komme, wenn die Anzahl der sog. Angreifer noch nicht einmal zu ermitteln ist.