@Kriegerin111 Wenn kein bestimmter Verdacht wegen irgendwas geäußert wird, dann wird allenfalls ein Ausruf angeboten, mehr aber nicht. Man würde sich dann dranhalten, denn solche Anrufe bekommt man alle Nase lang, von Unterhaltstzahlungsflüchtige, gehörnte Ehepartner, Stalking,... sowas unterstützen wir selbstverständlich nicht.
Im zweiten Fallbeispiel geben wir das an die örtliche Bundespolizei/Flughafenpolizei weiter, was dann meist auch per Ersthilfe, als Ausruf probiert wird.
Man versucht dann von der anrufenden Person herauszufinden, wohin vermutete Person wohl fliegen könnte; was die Suche einfacher macht, denn dann tritt die nur an die jeweilige Fluggesellschaft ran, die dieses dann prüft, ob der Passagier abgefertigt wurde.
Nehmen wir an, der Passagier ist bei einem meiner zuständigen Flüge, der schon eingechecked hat und eine Sitzplatzzuweisung. Dann lege ich ein Sperrvermerk in das Bordingsystem. Wird seine Bordkarte am Gate erfasst, wird die Bordkarte keine Freigabe und der Mitarbeiter am Gate schaut in den Bordingcomputer und sieht (Call Police), der ruft dann die Polizei an, die dann auch recht zügig da ist und klärt es. Ist der Passagier weiterhin unauffällig, lässt man ihn fliegen.
Parallel, falls es doch jemand ist, der auffällig ist oder ein Betreuungsentzug vorliegt, lasse ich vorsorglich das Gepäck raussuchen und auf Stand By neben die Maschine stellen, um eine Versprätung zu vermeiden und wird erst dann verladen, wenn der Passagier durch die Flugzeugtür gegangen ist und die Purserette die Türe schließt.
Wird der Passagier abgeladen, geht das Gepäck in die Ankunftshalle an den Zoll und für uns ist der Fall erledigt.
Es muss IMMER eine öffentliche Ermittlungs- und Vollzugsbehörde dazwischen sein, ansonsten gilt für uns, der Passagier hat regulär bezahlt, ist uns gegenüber unauffällig und erfüllt die Kriterien, also lassen wir ihn fliegen. Egal was Mütter, Eheleute, oder der liebe Gott will. Wir sind nicht berechtigt, jemanden festzuhalten oder wen zu ermitteln, auf telefonischen Zuruf, da wird auch nicht überprüfen können, ob das stimmt.
Du glaubst gar nicht, was so manche Anrufer sagen, um zum Ziel zu kommen. Allerdings kann es dann bei Lüge auch nach hinten losgehen, wenn der interantionale Flugverkehr durch eine Falschangabe gefährdet wird.
So hatte ich auch mal eine Anruferin, die dann, als sie nicht zum Ziel kam, eine vermutete Bombe bei dem, den sie sucht. Ich sagte ihr nochmals eindringlich, dass ich in den Fall das gesamte Gebäude räumen lasse und stellt es sich als falsche Angabe heraus, den öffentlichen Frieden zu stören, wird sie empdindlich strafrechtlich verfolgt, da ein Flughafen kein Privatgebäude ist, sondern ein Angriff gegen das Land und den Bund gewertet wird.
Du glaubst nicht, wie schnell die zurückruderte, denn jeder Anruf wird aufgezeichnet und meist auch ermittelt. Flughafen ist eins ehr sesnibler Bereich.