Hallo
@Fraukie, damit gehst Du in die richtige Richtung.
Es wird auch bei uns, wenn zB liegengebliebenes Gepäck auf dem Band nicht abgeholt wird oder auch nicht reklamiert wird (im Bereich Gepäckermittlung, auch Lost and Found genannt), dass einer von der Fluggesellschaft, als vorübergehender Eigentümer des Gepäcks oder seinem Handlingsvertreter, eine Liste der Inhalte erfasst wird und auch in das weltweite Suchsystem "Worldtracer", wo alle Fluggeselslchaften mit arbeiten, eingegeben wird und eine Art virtuelles Formular ist (Art des Gepäcks, Marke, Farbe und dann wird der Inhalt minuziös erfasst, mit allen Details, Farben und Muster. Dabei ist, zumindest in der EU, immer zwei Bedienstete einer Behörde, wie Zoll, Flughafenpolizei, resp. Bundespolizei (vorm. BGS) zugegen. Oder auch im Sterbefall (hin und wieder stirbt auch ein Passagier im Flug) und Gepäck wird dem Erbberechtigten ausgegeben oder dem kommunalen Ordnungsamt, wird das protokolliert.
Sind in dem zurückgelassenen Gepäck Substanzen, wie verschreibungspflichtige Medikamente in dem Land, wo das Gepäck erfasst wird, Drogen, andere Schmugelware, wie Artikel von geschützten Tieren, Pelze, Bargeld, was die Summe übersteigt, Zollwaren, wie Zigaretten, Alkohol, etc... oder auhc verbotene Artikel, wie bestimmte Pornografie in Bild oder Film, gemalt oder fotografiert, Plagaitskleidung, etc... selbstverständlich von der Behörde eingezogen, dass diese eben nicht weiter im Verkehr der EU bleibt.
Ist dieses Cefzil in Bulgarien verschreibungspflichtig, wird es üblicherweise auch nicht an Dritte ausgehändigt. Das könnte in der Tat die Abweichung erklären, dass es eine Bestandsliste und eine Abgabeliste gab.