kingkaiser schrieb:Wieso nicht vor der Tat?
Weil man in dem Moment doch gar nicht auf den Gedanken käme, dass derjenige da gerade ein Verbrechen planen könnte. Außerdem, was bringt es, der Polizei etwas zu melden, wenn keine Straftat vorliegt? Es ist nicht verboten, an Bushaltestellen 5 Haltestellen von einem Spielplatz entfernt, herumzustehen, auch nicht für bekannte Pädophile. Von daher hätte eine Meldung dieser Beobachtung VOR vorliegen einer Straftat für niemanden eine Bedeutung gehabt.
Ob ich es gut finde, dass bekannte Sittlichkeitsverbrecher sich frei in unserer Gesellschaft bewegen dürfen, solange sie nicht (wieder) straffällig werden, steht dabei auf einem anderen Blatt, aber so sieht die Rechtslage ja nun mal hierzulande aus.