@stop_crime Kann natürlich sein, dass sie nichts taten, weil - wie du im vorherigen Post geschrieben hast - um über den mutmasslichen Vergewaltiger in puncto Drogen an andere Leute dran zu kommen.
Weiss man ned. Denkbar. Eine besondere Dringlichkeit schien der Fall nicht gehabt zu haben.
Was aber letztendlich wohl Normalität ist.
Vll weil der Typ bereits polizeibekannt war und eine sehr kleine Nummer im Drogengeschäft war, hat man sich gedacht: "Der Patrick wird uns eh in die Hände laufen, wenn er sich das nächste mal beim Stammdealer Gras besorgt". Oder man wusste informell, dass er in Frankreich war und hatte daher keine Handhabe.
Für eine Ortung des Handys fehlte evtl die Genehmigung - "einfache" Vergewaltigung gilt nicht als schwere Straftat. Vermutlich hätte die Polizei die richterl. Genehmigung nicht erhalten, und sie daher gar nicht angefordert, weil vorhersehbar. Alles spekuliert.
Wenn polizeiintern die Vergewaltigung in Frage gestellt worden sein sollte, würd mich mal interessieren, ob in so einem Fall in jedem Fall eine unabhängigge medizinische Untersuchung durchgeführt wird, oder ob eine Opfer-Aussage ausreicht, um einen Haftbefehl zu erwirken.
Die Polizei agiert ausserdem meistens nicht, wenn etwas nur denkbar ist, also die Rache der Familie, aber wenn es keine vorherigen Fälle gab - also seitens der Famile in diesem Fall, oder explizite Ankündigungen. Bei Stalking wurden deshalb die Gesetze geändert, um darauf auch vorher reagieren zu können.
Aber wenn man sich einen Ehrenmord oder Blutrache oä nur denken kann, aber es keine vorherige Androhung gibt, machen sie mWn nichts. Eine Ansprache wäre vermutlich das höchste der Gefühle. Arbeitsvermeidung chronisch überlasteter Beamten.