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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewaltverbrechen, Nicole, Nünschweiler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

17.12.2014 um 18:12
Es ist doch ein witz !!!!! SONST ist doch Nünschweiler soooo gut drauf die Nachbarn anzuzeigen wegen Unkraut , Autos die keinen TÜV mehr haben , wegen jedem Scheiß also !!!
Und da hat niemand etwas mitbekommen !!! Armes NÜNSCHWEILER !!!


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

17.12.2014 um 18:15
Im 30 Jährigen Krieg haben sich die Nünschweiler laut Kirchenbuch gegenseitig aufgefressen und auch vor Toten keinen halt gemacht !!!!
vor Fremde haben sie auch keinen halt gemacht was soll da auch bei raus kommen.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

22.12.2014 um 12:47
Was hat die Vergangenheit des Ortes mit dem Prozess zu tun? Sowas ist unangebracht.

Ich hatte vor dem Prozess schon ausführlich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag erklärt, sogar das Gesetz angegeben. Aber scheinbar lesen viele die Beiträge gar nicht. Auch in dem einen kopierten Zeitungsartikel ist das falsch angegeben. Also glaubt nicht alles wortwörtlich, was in Artikeln steht.

In Deutschland wird bei Mord und Totschlag nicht zwischen Vorsatz und Affekt entschieden. Man kann genauso durch eine Affekttat wegen Mordes angeklagt werden, wenn ein Mordmerkmal nachweisbar ist, zB. Heimtücke, wenn das Opfer arg- und wehrlos war und nicht damit rechnen konnte. Und genauso kann man mit einen geplanten Mord wegen Totschlag angeklagt werden, wenn keine Merkmale beweisbar sind. Vorsatz spielt im deutschen Gesetz da keine Rolle. Ich vermute höchstens, dass so etwas auf das Strafmaß eine Auswirkung haben kann, dass derjenige das max. Strafmaß bekommt, aber wie gesagt nur eine Vermutung und kommt sicherlich auf den Fall an.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

22.12.2014 um 14:52
Hier mal 2 Bspe für euch, dann versteht ihr das vielleicht besser, dass in D geplant oder Effekt bzgl. Mord keine Rolle spielen.

Bsp. 1: Mord
Geplante Tat (Vorsatz):
Ein Mann plant eine Frau zu vergewaltigen, lockt sie irgendwohin, vergewaltigt sie und tötet sie, damit sie nicht zur Polizei gehen kann.

Affekttat:
Ein Mann und eine Frau treffen sich, werden intim. Die Frau sagt auf einmal, dass sie nicht weiter mit ihn gehen möchte, kein Sex will. Der Mann wird wütend, vergewaltigt sie und tötet sie ebenfalls, damit sie nicht zur Polizei geht.

-> Egal ob geplant oder Affekt, es wäre Mord, da ein Mordmerkmal vorhanden ist und zwar jemanden zu töten um eine andere Straftat (hier die Vergewaltigung) zu vertuschen.

Bsp. 2: Mord
Geplante Tat (Vorsatz):
Ein Mann/eine Frau wird vom Ehepartner jahrelang geschlagen/gedemütigt, der Mann/die Frau plant den Partner im Schlaf zu erwürgen, was er auch tut.

Affekttat: Selbes Szenario, nur dass der Mann/die Frau die Tat nicht plant. Der Mann/die Frau wird wieder gedemütigt, als der Partner früher schlafen geht und der Mann/die Frau den Partner schlafen sieht, erwürgt er/sie sie/ihn spontan.

-> Egal ob geplant oder im Affekt, ein Mordmerkmal ist vorhanden und zwar das der Heimtücke, da der Partner schläft, ist er arg- und wehrlos und kann die Tat nicht erwarten, es wäre Mord.

Wenn im selben Szenario der Mann/die Frau den Partner im wachen Zustand von angesicht zu angesicht erwürgt, wäre es Totschlag, da kein Mordmerkmal vorhanden wäre, egal ob geplant oder nicht. Durch die vorhergehende jahrelange Demütigung des Partners könnte es sogar auf einen minderschweren Fall hinaus laufen und die Strafe würde geringer ausfallen.

Also im Prinzip sind so "normale" Beziehungstaten, die eine Tötung zur Folge haben, fast immer Totschlag.

Es reicht auch nicht der Glaube, dass ein Mordmerkmale vorhanden sein kann, um jemanden des Mordes anzuklagen. Auch Mordmerkmale müssen zweifelsfrei bewiesen werden, was nicht in jedem Fall immer einfach ist.

Ich denke der Irrglaube, dass Mord geplant worden sein muss und Totschlag eine Affekttat ist, stammt aus amerikanischen Filmen und Serien, denn da ist das anders wie bei uns und geht eher nach Vorsatz und Affekt.

So vllt. jetzt verständlicher für die, die sich trotz Erklärungen wegen der Anklage wegen Totschlags trotz Graben des Lochs aufgeregt haben. Ich finde, wenn man sich mit solchen Fällen auseinander setzt, sollte man sich vllt. über manche Gesetzlichkeiten mal informieren statt falsche Infos zu verbreiten.

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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

22.12.2014 um 23:06
…. Und was ist mit Eifersucht als niedriger Beweggrund für eine Mordanklage?
Ich denke bei diesem Fall geht es nicht um die Frage: Tötung oder Mord. Sondern um die eindeutige Beweislage einen Angeklagten verurteilen zu können. Bisher im Prozess ist die sehr dünn und wahrlich nicht eindeutig. Es wurden auch noch keine Gutachter gehört. An die Öffentlichkeit drang fast nichts vor dem Prozess. Ich denke wäre die Beweislage der Anklage für den Verteidiger eindeutig würde er dem Angeklagten raten ein Geständnis abzulegen. Ich habe die Berichterstattungen der Prozesstage verfolgt, die in beiden Tageszeitungen sehr unterschiedlich sind. Selbst die dort berichtenden Redakteure verlieren zunehmend den Überblick, was nun belastend ist und was nicht. Bisherige Zeugen sind aus dem privaten Umfeld des Angeklagten und des Opfers. Es entwickelt sich zu einem Indizienprozess und dann kommt es auf den Richter, in diesem Fall Richterin, an. Und wenn irgendwelche Zweifel bestehen, dass der Angeklagte die Frau getötet und vergraben hat, dann wird die Richterin diese auch bei ihrem Urteil berücksichtigen.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

22.12.2014 um 23:55
Hast du Recht. Aber zw. Totschlag und Mord muss schon unterschieden werden, denn es sind zwei eigenständige Delikte, die unterschiedlich bestraft werden können.

Bei Eifersucht als niederen Beweggrund das ist so eine Sache. Im Gesetz steht halt nur niedere Beweggründe. Wie die zu definieren sind, entwickelt sich halt durch jahrelange Rechtssprechung, Rechtsliteratur, ähnlich gelagerte Fälle. Das liegt dann auch im Ermessen der Richterin denke ich, ob sie das als ausreichend bewiesen ansieht, wird sicherlich ähnliche Fälle kennen bzw. wie das allgemein gehandhabt wird. Ich bin ja kein Jurist, ich belese mich halt intensiver dazu. Ich denke, i.d.R. wird Eifersucht nicht als Mordmerkmal gewertet, ich denke das ist schwer zu definieren, welche Form der Eifersucht vorliegen muss, ist vielleicht auch die Frage, wie sich das im Einzelfall ausreichend beweisen lässt. In dem Fall könnte man darüber streiten/diskutieren denk ich, ich würde aber eher zu nein tendieren und im Zweifel sowieso für den Angeklagten.

Ich kopier mal einen Ausschnitt. So steht es auch unter anderen Quellen:

1. Beweggründe sind niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung dieser Frage, ob Beweggründe in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren.

2. Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren.

3. Der Täter muss weiterhin die tatsächlichen Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen und erkannt haben sowie - insbesondere auch bei affektiver Erregung und gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, wie dies etwa Verärgerung, Wut und Eifersucht sind - in der Lage gewesen sein, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern.

4. Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist.

Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/11/3-425-11.php


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

26.12.2014 um 18:18
..stimmt ich bin sicher weniger belesen in Sachen Strafrecht. Es ist deshalb interessant zu lesen was du schreibst und es ist auch nachvollziehbar. Was denkst du? Kann der Angeklagte nur auf einige Aussagen von Zeugen hin verurteilt werden, die ihn in der Nähe gesehen haben wollen…bzw. sein Fahrzeug. Ich glaube nicht. Es muss schon was Handfestes her, eine Beweismittel das ihm klar zuzuordnen ist und auch direkt mit dem Opfer, der Tötung, in Verbindung steht….so etwas fehlt bisher…


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

14.01.2015 um 17:37
Die Verhandlung heute, war sehr emotional. Als es um den Leichen Fund ging , fing Herr P. heftig an zu weinen. Im Moment tat er mir leid ,aber dann erinnerte ich mich daran, das er das Loch ja vorher ausgehoben hat. Vielleicht wurde ihm heute mal bewusst , was er schreckliches getan hat. Dann kommt noch die Frage auf, war er es allein?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

14.01.2015 um 21:22
Gab es denn heute im Prozess neue Erkenntnisse?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

15.01.2015 um 07:53
Pirmasenser Zeitung

Bewegungsprofil des Handys führte die Polizei zur Leiche
Kripobeamte schildern in Totschlagsprozess ihre Ermittlungen

Der siebte Verhandlungstag gegen den wegen Totschlags an seiner Ehefrau vor dem Landgerichts Zweibrücken angeklagten Giovanni P. aus Nünschweiler stand gestern ganz im Zeichen der beiden Kriminalbeamten Michael Edinger und Helmut Hartmann von der Polizeidirektion Kaiserslautern. Sie führten die Ermittlungen vor Ort, da frühzeitig zu erkennen war, „dass ein Kapitaldelikt nicht auszuschließen ist“ .
Die Eltern der am 17. Juni des vergangenen in einem Waldstück bei Nünschweiler tot aufgefundenen Altenpflegerin hatten an Pfingstmontag bei der Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben eine Vermisstenanzeige aufgegeben, weil die von ihrem Ehemann getrennt lebende Mutter von zwei Kindern nach dem Besuch einer Discothek in Kaiserslautern wie vom Erdboden verschluckt war.

Bei der Suchaktion setzte die Polizei Spürhunde und Hubschrauber ein, doch blieb die Suche zunächst erfolglos. Verdächtigt, mit ihrem Verschwinden etwas zu tun zu haben, wurde zunächst ihr Ehemann. Anlass hierzu gab es, weil mehrere von der Polizei gehörte Zeugen von einer kriselnden Ehe und der Eifersucht des Ehemannes wussten. Der wurde auch von Zeugen an Pfingstmontag in aller Frühe an einem Kleidercontainer in Nünschweiler gesehen, wie er dort Kleidungsstücke entsorgte, die im Nachhinein als Eigentum der Verstorbenen identifiziert wurden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Ehemann festgenommen, später aber wieder entlassen, weil er eine „plausible Erklärung“ dafür hatte, sagte der Kriminalbeamte Edinger gestern aus.

Ein paar Tage später wurde Giovanni P. verhaftet, nachdem die Vermisste in einem Waldstück zwischen Nünschweiler und Höheischweiler entdeckt worden war. Zu Hilfe kam der Polizei dabei moderne Technik, denn mit dem Opfer verschwunden war auch ihr Handy. Das eingeschaltete Mobiltelefon sendet ständig Signale aus und so konnte der Netzbetreiber ein genaues Bewegungsprofil des Handys nachzeichnen.

Mit Unterstützung des Providers führte die Spur die Polizei in den Nünschweiler Wald, von wo an Pfingsten frühmorgens zwischen 6.10 Uhr und 6.31 Uhr das Handy Geokoordinaten gesendet hatte. In dem aufgesuchten Bereich fiel den Beamten eine mit Blättern auffällig bedeckte Bodenfläche auf. Ein Beamter beseitigte das Laub und grub mit der Hand in den Waldboden. Dabei entdeckte er in ungefähr 50 Zentimeter n Tiefe eine Leiche, die später als die vermisste Ehefrau identifiziert wurde.

Der Angeklagte, der in den vorangegangenen Verhandlungstagen regungslos neben seinem Verteidiger den Prozess verfolgte, kämpfte bei dieser Aussage mit den Tränen.

Nach vorangegangenen Zeugenaussagen könnte das Auto der Verstorbenen auch bei der Beseitigung der Leiche benutzt worden sein. Dieser Verdacht erhärtete sich gestern auch dadurch, weil im Schlüssel eines Renault Clio Bewegungsdaten des Fahrzeuges abgespeichert werden. Untersuchungen des Bundeskriminalamtes am Autoschlüssel bestätigten eine Fahrt von ungefähr fünf Kilometern, was einer Entfernung von Nünschweiler in den Wald und zurück entspricht.

Und noch ein Stück modernster Kriminalistik zu Aufklärung von Straftaten zeigte die gestrige Verhandlung: Bei dem wiederaufgetauchten Handy des Opfers konnten die Verbindungsdaten des letzten halben Jahres ausgelesen werden. Eine Vielzahl von Whats-App-Kontakten dokumentierte die „schwierige familiäre Situation,“ sagte der Kriminalbeamte.

Zum Ende des Prozesstages ließ sich die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas den abschließenden Ermittlungsbericht zur Einschätzung der Verdachtslage gegen den Angeklagten vortragen. „Wir sind allen Spuren nachgegangen,“ sagte der Kripobeamte Hartmann und erwähnte dabei auch eine Lebensversicherung der Getöteten über 100 000 Euro, die im Todesfall als Leistungsempfänger den Ehemann vorsah. Auf Frage des Staatsanwaltes nach Hinweise auf einen Zufallstäter, eine dritte Person oder einer Bedrohung aus dem Umfeld der Verstorbenen, antwortete der Kriminalbeamte, dass man solche nicht gefunden habe.

Der Prozess wird heute, Donnerstag am 9 Uhr fortgesetzt. (hh)


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

16.01.2015 um 19:26
War am Donnerstag jemand dabei?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 11:50
Hallo @ all......bin neu seit heute.....lese aber schon seit Monaten die Beiträge hier, weil mich das traurige Schicksal von Nicole von Anfang an sehr berührt hat. Habe ein paar Zeitungsartikel gefunden die ich euch gerne zeigen möchte! Ich hoffe nur ich bekomm dass geregelt:)


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 11:53
Südwestdeutsche Zeitung
Der Zweitschlüssel führt zur Verhaftung
Im Totschlagprozess vor dem Zweibrücker Landgericht erzählen die Ermittler, wie sie dem Angeklagten auf die Spur kamen
Zweibrücken/Nünschweiler (gana/daa). Die Verhandlung gegen den gebürtigen Italiener, der im vergangenen Juni seine Frau erstickt und bei Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) im Wald vergraben haben soll, bleibt ein reiner Indizienprozess. Für den Angeklagten, der vorm Zweibrücker Landgericht nach wie vor schweigt, wirkt es sich zunehmend belastend aus, dass es auf einem Dorf fast keine Geheimnisse gibt.
Nünschweiler hat 760 Einwohner. Die Bewohner kennen sich, viele von ihnen verfolgen den Prozess oder werden als Zeugen geladen. Gefühlt hat jeder dritte Einwohner schon ausgesagt, was er am Pfingstwochenende beobachtet hat, als die 29-Jährige nach einem Discobesuch verschwunden war.Vielen der Zeugen ist es spürbar unangenehm, vor Gericht zu stehen. Mehrfach fallen Sätze wie: „Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal bei einem Prozess ...“ – oder so ähnlich. Andere wieder betonen, dass sie überhaupt nichts gesehen haben, den Angeklagten und das Opfer nicht kennen und auch selten vor die Haustür gehen. Auf Nachfrage wird das dann damit erklärt, dass man Diabetes habe. Selbst der Hinweis der Richterin, dass man auch mit Diabetes das Fenster rausgucken könne, kann dem Nachbarn nichts Neues entlocken.

Ganz anders verhält es sich bei einer anderen Zeugin. Sie protokolliert wohl offenbar seit Jahren, was sich in ihrer Straße so ereignet. Auch wenn ihr Mann immer wieder betont, dass seine Frau sich nur das Wetter aufschreibe, liest die Richterin vor, was die Polizei in diesen Notizen alles gefunden hat. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Rentnerin sich nicht nur Angaben zum Angeklagten aufgeschrieben hat. Dass dies nun in öffentlicher Verhandlung bekannt wird, hätten sie und vor allem ihr Ehemann gerne vermieden. Man kennt sich schließlich auf dem Dorf.

Stück für Stück fügt sich mittlerweile zusammen, wie es zur Tat gekommen sein kann. Dass dies großteils problemlos über die Bühne geht, liegt nicht zuletzt an der Vorsitzenden Richterin. Sie leitet die Verhandlung souverän und zielorientiert. Zugute kommt ihr dabei zweifelsohne, dass sie problemlos zwischen Dialekt und Hochdeutsch wechseln kann. Schon so mancher Zeuge wusste erst, was die Richterin eigentlich will, nachdem sie ihre Frage geduldig in Pfälzisch wiederholte.

Bisher wurde das persönliche Umfeld des Opfers und des Angeklagten befragt. Seit gestern sind die Ermittler geladen. Der Hauptermittler der Kriminalpolizei Kaiserslautern sagte, dass gegen den Angeklagten schon früh ein Verdacht bestanden habe. Allerdings hätte er nicht ausgereicht, um nach einer vorläufigen Festnahme am Dienstag nach Pfingsten einen Haftbefehl zu erwirken. Der Haftbefehl wurde schließlich 18 Tage nach dem Verschwinden und dem Tod der Frau erwirkt und vollstreckt.

Zwischenzeitlich konnte mit Hilfe der Ortungsdaten des Mobiltelefons der Frau die Leiche gefunden, außerdem der Todeszeitpunkt – zwischen 5.45 und 6.09 Uhr am Ortsrand von Nünschweiler – eingegrenzt werden. Der nach seiner ersten Festnahme observierte Angeklagte sei beobachtet worden, wie er die blutige und mit Erde verschmutzte Arbeitshose der Frau in einen Kleidercontainer geworfen habe. Zuvor sei ihm schon nachgewiesen worden, dass er die Kleider, die seine Frau von Sonntag auf Montag in einer Disco trug, in einem Altkleidercontainer in Nünschweiler entsorgt hatte – beobachtet wurde er von einer Frau, die für ein Fest Kuchen gebacken hatte. Weil es an Pfingsten so heiß war, brachte Sie den Kuchen schon morgens in die Festhalle. DNA-Spuren des Angeklagten, unter anderem Blut, fand die Polizei auf der Arbeitshose, im Auto der Frau und auf Einweghandschuhen im Altkleidercontainer.

Zur Verhaftung führte, dass dem Mann nachgewiesen werden konnte, dass er mit einem Zweitschlüssel, der den Kilometerstand speichert, den Wagen seiner Frau gefahren hat, und dass er am Pfingstmontag von einer Nachbarin beobachtet wurde, wie er gegen 5.15 Uhr mit dem Auto weggefahren und gegen 5.30 Uhr mit einer Schaufel zurückgekommen sei.

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 12
Datum Donnerstag, den 15. Januar 2015
Seite 12


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 11:54
Land
„Ein komischer Typ“
Zweibrücken/Nünschweiler: Cousin über Angeklagten
„Ein komischer Typ“ sei der Angeklagte, der sich vor dem Zweibrücker Landgericht verantworten muss, weil er im Juni seine Frau erstickt und bei Nünschweiler im Wald vergraben haben soll. Die Aussage stammt von einem Cousin des gebürtigen Italieners.
Gestern wurden erneut Polizisten als Zeugen gehört. Eine Kripobeamtin berichtete von der Befragung des Cousins des Angeklagten. Er ist ebenfalls Italiener und lebt mit seiner Familie in Zweibrücken. Der Mann habe seinen Verwandten als „Mensch mit zwei Gesichtern“ beschrieben – diese Äußerung war auch schon von anderen Zeugen zu hören. Gleiches gilt für die Charaktereigenschaften, die die Polizistin über den Angeklagten bei dessen Verwandtschaft in Erfahrung gebracht hatte. Er sei eifersüchtig, ein Einzelgänger mit „regelmäßigen Ausrastern“ und habe früher Drogen konsumiert. Der Cousin habe den Kontakt zum Angeklagten bereits vor zehn Jahren abgebrochen – nicht zuletzt deshalb, weil der sich immer Geld geborgt haben soll, ohne es zurückzuzahlen.Neben den Ermittlern kam ein Gerichtshelfer der Staatsanwaltschaft Zweibrücken zu Wort. Der Mann hatte über den Angeklagten einen Bericht verfasst und sich deshalb zwei Stunden mit ihm unterhalten. Der Mitarbeiter der Gerichtshilfe schilderte, dass der Italiener immer wieder darauf hingewiesen habe, unschuldig zu sein. Längere Zeit habe er über seine Kindheit in Kalabrien und seine Familie erzählt. Der Angeklagte hat neun Geschwister, die alle noch in der Heimat wohnen. Er unterhalte eine enge Beziehung zu seinen Brüdern und Schwestern. Auch gestern war eine Schwester mit ihrem Mann als Zuschauer beim Prozess.

Der Angeklagte habe das „Wertesystem Süditaliens“ verinnerlicht, berichtete der Zeuge. So sei es für den Vater zweier Kinder nur schwer zu verkraften gewesen, dass seine Ehe zerstört war. Der Angeklagte habe immer wieder betont, dass er seine Frau liebe und wie wichtig die Familie für ihn sei. Tränen liefen dem unscheinbaren Mann über die Wange, als der Justizmitarbeiter schilderte, dass der Angeklagte sich um die Zukunft seiner Kinder sorge. Er habe Angst, den Sohn und die Tochter für immer zu verlieren, falls er verurteilt werde.

Der Totschlags-Prozess wird am kommenden Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt. (gana)

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 13
Datum Freitag, den 16. Januar 2015
Seite 13


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 11:55
Land
Totschlagprozess: Liebesbekundung in Endlosschleife
Zweibrücken/Nünschweiler.
Ein Handyklau stand gestern im Mittelpunkt der Befragung von Zeugen im Totschlagprozess vorm Zweibrücker Landgericht. Wie mehrfach berichtet, muss sich dort ein gebürtiger Italiener verantworten, der im Juni seine von ihm getrennt lebende Frau erstickt und anschließend im Wald bei Nünschweiler vergraben haben soll.
Der Angeklagte, der nach wie vor zu den Vorwürfen schweigt, ist wohl ein extrem eifersüchtiger Zeitgenosse. Zumindest vergeht kaum ein Verhandlungstag, an dem das nicht ein Zeuge berichtet. Dieser Wesenszug mag ihn auch dazu gebracht haben, in die Wohnung seiner Frau einzudringen und dort deren Handy zu klauen. Er wollte wohl nachschauen, ob sie neue Männerbekanntschaften gemacht hat, und deren Nummern herausfinden.Die Tat soll sich ein paar Wochen vor dem Verschwinden der Frau ereignet haben. Gestern sagten Polizisten aus, die damit befasst waren. Den Beamten zufolge ist offen, wie der Angeklagte die Wohnung seiner getrennt lebenden Frau betreten hat. Es ist beispielsweise unklar, ob er einen Zweitschlüssel hatte. Wenige Tage nach dem Verschwinden des Handys gestand der junge Mann, dass er es gestohlen hatte. Zu den näheren Umständen machte er keine Angaben. Ein Polizist, der damals die Aussage des Italieners aufnahm, erinnerte sich daran, dass der immer wieder „wie in einer Endlosschleife“ betont habe, dass er seine Frau doch liebe und sie nicht verlieren wolle.

Gestern wurden in der Verhandlung weitere Ermittler gehört. Einer sagte, dass die Polizei zunächst von einer „Vermisstensache“ ausgegangen sei. Geändert habe sich das schlagartig, als Kleider, die in einem Altkleidercontainer gefunden wurden, eindeutig der Verschwundenen zugeordnet werden konnten.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag um 9 Uhr vor dem Landgericht fortgesetzt. (gana)

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 17
Datum Mittwoch, den 21. Januar 2015
Seite 15


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 15:21
@Just..me
Danke für Deine Mühe und den neuen Infos.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.01.2015 um 18:57
Gerne.... @Experience


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

28.01.2015 um 12:34
Land
Auf Trennungsjahr gepocht
Nünschweiler: Angeklagter im Totschlagprozess wollte Scheidung verhindern
Er wollte sie ganz für sich allein, jetzt muss er sich wegen Totschlags vor dem Zweibrücker Landgericht verantworten. Bei der gestrigen Verhandlung gegen den gebürtigen Italiener, der seine Frau im Juni erstickt und im Wald vergraben haben soll, schilderte eine Zeugin, dass der Angeklagte die Scheidung von dem späteren Opfer verhindern wollte.
Die junge Frau hatte vor der Geburt ihrer zwei Kinder eine Ausbildung als Friseurin absolviert und in diesem Beruf gearbeitet. Aber sie strebte eine Ausbildung als Altenpflegerin an, um von dem höheren Verdienst ihre Familie ernähren zu können. Das berichtete gestern eine Polizistin, die nach dem Verschwinden der Frau deren Familie vernommen hatte.Die Angehörigen, so die Beamtin, hätten zudem berichtet, dass der Angeklagte meist als Gelegenheitsarbeiter sein Geld verdient habe. Die Familie war finanziell offenbar nicht auf Rosen gebettet, lebte teilweise von Hartz IV. Die Eltern des Opfers hätten anfangs noch Rechnungen übernommen, das später aber eingestellt und nur noch Kleider und Spielzeuge für die Kinder bezahlt.

Die Beamtin war auch dabei, als die Familie aus der Wohnung, in der das Opfer mit seinen zwei Kindern in Nünschweiler lebte, Kleider, Kinderbetten und Schulsachen für den Jungen und das Mädchen holte. Die Kleinen leben mittlerweile bei ihren Großeltern. Bei den Dingen, die aus der Wohnung geholt wurden, befand sich auch ein Anwaltsschreiben. Aus diesem Dokument geht hervor, dass die junge Frau ein Scheidungsverfahren eingeleitet hatte. Der Angeklagte war damit nicht einverstanden und ließ durch seinen Anwalt mitteilen, dass vor einer Scheidung zunächst das Trennungsjahr eingehalten werden müsse.

Der Mann arbeitete zuletzt bei einer Baufirma in Petersberg. Ein weiterer Polizist, der gestern als Zeuge geladen war, berichtete, dass er zusammen mit Kollegen das Betriebsgelände der Firma abgesucht habe. Auch ein Spürhund kam dabei zum Einsatz. Die Beamten nahmen auch das Auto, mit dem der Angeklagte während seiner Arbeitszeit unterwegs war, unter die Lupe. Es sei aber nichts Auffälliges gefunden worden.

Der Prozess wird am heutigen Mittwoch um 9 Uhr fortgesetzt. (gana)

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 23
Datum Mittwoch, den 28. Januar 2015
Seite 17


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

28.01.2015 um 14:43
@neutron2014
Noch mal kurz zu dem was ich geschrieben hatte, die Staatsanwaltschaft hat ihn ja wegen Totschlag angeklagt, also haben sie kein Mordmerkmal, dass sie nachweisen können.

Es gibt viele Indizienprozesse. Also ist es natürlich auch mit nur Indizien möglich ihn zu verurteilen, wenn die Indizienkette schlüssig ist und nur auf ihn als Täter weist. Restzweifel bleiben da meiner Meinung nach immer so ein bisschen, da immer ein paar Fragen offen bleiben.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

29.01.2015 um 11:26
Land
Totschlagprozess: Spürhund sucht in Höhmühlbach
Zweibrücken/Nünschweiler. Bei der Suche nach der jungen Frau, die im Juni erstickt und später im Wald bei Nünschweiler vergraben wurde, schnüffelte ein Spürhund auch auf dem Friedhof in Höhmühlbach. Das berichtete gestern ein Diensthundeführer der Polizei vor dem Zweibrücker Landgericht.
Der Mann schilderte, dass er und sein Leichenspürhund nicht nur ein frisches Grab in Höhmühlbach unter die Lupe genommen haben, sondern auch einen Grünschnittcontainer. Das war letztlich genauso erfolglos wie der Einsatz des Hundes am Arbeitsplatz des Angeklagten in Petersberg oder im Auto und in der Wohnung des jungen Italieners.Neben dem Leichenspürhund kam auch ein Personenspürhund zum Einsatz. Davon berichtete eine junge Polizistin. Sie erinnerte sich, dass der Vierbeiner direkt loslief, nachdem er an Unterwäsche des Opfers die Spur aufgenommen hatte. Er führte die Ermittler von der Wohnung des Opfers in Richtung Friedhof. Am dortigen Altkleidercontainer wurden Kleider der Mutter zweier Kinder gefunden. Nach einem Abstecher in den Wald lief der Hund zurück zur Wohnung des Angeklagten. Das müsse jedoch nichts bedeuten, erklärte die Polizistin, weil der Hund eine alte Spur aufgenommen haben könne.

Die Beamtin hatte nach dem Verschwinden des Opfers das Jugendamt kontaktiert. Von dort hieß es, dass die junge Frau im Oktober 2013 zu einem ersten Gespräch gekommen sei. Ein zweiter Termin im Mai 2014 wurde abgesagt, weil die Sachbearbeiterin krank war. Bisher wurde im Prozess mehrfach die Vermutung geäußert, dass das Opfer wenige Tage nach dem Verschwinden einen weiteren Termin beim Jugendamt gehabt hätte. Sie soll das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder angestrebt haben. Die Beamtin sagte gestern jedoch, das Jugendamt habe ihr mitgeteilt, dass kein solcher Termin geplant war. Der Prozess geht am nächsten Mittwoch, 9 Uhr, weiter. (gana)

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 24
Datum Donnerstag, den 29. Januar 2015
Seite 15


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