@sveni78Klar, wird man sehen. Wollt nur darauf hinweisen, dass beides nicht möglich ist. Entweder verweigert man die Aussage oder bekennt sich Unschuldig. Falls ich mich jetzt nicht total irre.
@sliver28Mord und Totschlag unterscheidet man hier nicht zwischen Geplant und Affekt.
Es gibt Mordmerkmale, wovon eins erfüllt sein muss, erst dann ist es Mord. Ob er das geplant hat, spielt zumindest bei der Straftat ansich keine Rolle. Auf die Höhe des Strafmaßes und auf das Urteil ansich kann es Einfluss haben.
Hier das Gesetz zu den Mordmerkmalen:
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html