Aktuelle Fahndungen nach Tatverdächtigen und Straftätern
26.01.2017 um 09:24Weitere Informationen zu dieser Fahndung
Zeit: Zwischen Juni 2014 und August 2015
Dem BKA liegen Bild- und Videodateien vor, die das Opfer, ein Mädchen im Alter von ca. 8-9 Jahren, zeigen. Die dokumentierten Missbrauchshandlungen fanden in einer möblierten Wohnung statt.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen zwischen Juni 2014 und August 2015 stattgefunden haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach diesem Zeitraum durch den abgebildeten Täter dieses und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder missbraucht werden.
Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.
Fragestellung:
Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.
Aus Opferschutzgründen wird verzichtet, Bilder des Opfers zu veröffentlichen. Einzelnen Zeugen könnten diese zur Verifizierung vorgelegt werden.
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/sex_Missbrauch_01/sex_Missbrauch_01_Sachverhalt.html?nn=26874#fahndungsgalerie68728
Zeit: Zwischen Juni 2014 und August 2015
Dem BKA liegen Bild- und Videodateien vor, die das Opfer, ein Mädchen im Alter von ca. 8-9 Jahren, zeigen. Die dokumentierten Missbrauchshandlungen fanden in einer möblierten Wohnung statt.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen zwischen Juni 2014 und August 2015 stattgefunden haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach diesem Zeitraum durch den abgebildeten Täter dieses und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder missbraucht werden.
Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.
Fragestellung:
Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.
Aus Opferschutzgründen wird verzichtet, Bilder des Opfers zu veröffentlichen. Einzelnen Zeugen könnten diese zur Verifizierung vorgelegt werden.